Agentur für Arbeit und Jobcenter uneins

Hallo,

Schlumperjule hat einen Bewilligungsbescheid von Arbeitsamt mit einer Zahlungsverpflichtung ab Juli.
Jobcenterbescheid sagt aus,das bis einschließlich 30.Juni der volle Satz gezahlt wird und ab Juli nur noch die Aufstockung.

Nun hat Schlumperjule am 2. Juli mal Kontoauszüge geholt und mußte feststellen,das da nur 171 Euro gebucht waren.Da das nicht für alle Ausgaben (auch bei größter Sparsamkeit reicht),fragt sie sich nun,wie sie über den Monat kommen soll.

Wenn ALG1 für Juli erst am 1. August kommt,würden ja alle Ausgaben 2 mal anfallen und man käme wieder nicht hin.

Muß das Jobcenter für Juli nochmal die Miete übernehmen?

Danke für schnelle und möglichst hilfreiche Antworten.

LG vergißmeinnicht

Hallo, das ist schon ein fiktives Problem, da Alg II am Anfang des Monats und ALG I am Ende des Monats gezahlt wird! Sollte eine Notsituation dadurch enstehen, beim JobCenter/Arge einfach mal nach einmaligen Beihilfen zur Überbrückung des Problems fragen. diese werden oft als Darlehn gewährte, das aus dem ALG I zurück gezahlt werden kann. LG

Hallo,

das wurde gerade probiert und man scheiterte kläglich. Das Jobcenter ist der Ansicht „es komme ja am Monatsende die Zahlung von der Agentur.“…Punkt aus!!!

Nun hat Schlumperline nur noch 50 Euro und weiß nicht,wie sie bis zum Monatsende durchhalten,geschweige die Fahrkosten zu einer angeordneten Maßnahme aufbringen soll.
Diese werden erst nach Ende der Maßnahme erstattet.

Maßnahme abbrechen geht nicht,da das Jobcenter sicherlich eine Sanktion verhängen würde.

Völlig rat -und im Moment Kopflos
Vergißmeinnicht

Guten Tag,

nachvollziehbar, dass aus bisher bezogenem ALG II keine Rücklagen gebildet werden können, um einen Monat zu überbrücken, bis die ALG I - Zahlung einsetzt.
Daher mein Tipp: Teamleiter beim JobCenter/Arge aufsuchen und gegen Rückzahlungsvereinbarung / Abtretungserklärung eine Überbrückungszahlung beantragen.
Sollte das nicht fruchten, Hilfe von Caritas / Diakonie in der Nähe suchen. Wirksamkeit selbst getestet.
Viel Erfolg!!!

man scheiterte kläglich. Das

Jobcenter ist der Ansicht „es komme ja am Monatsende die
Zahlung von der Agentur.“…Punkt aus!!!

Hallo es gibt auch noch anderm Möglichkeiten für ein Notsituation, eine einmalige Beihilfe wurde abgelehnt? Rechtschutzantrag:smiley:er Antragssteller beantragt hiermit, die Antragsgegnerin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu verpflichten, dem Antragsteller Leistungen nach dem SGB II zu bewilligen.
Begründung:
Unser Antrag ist eilbedürftig.Ein Antrag zum Bezug von ALG-II (einmalige Beihilfe in Notsituation), , wurde von mir fristgerecht der Antragsgegnerin übergeben…Da ich meinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann, bin ich dringend auf SGB II-Leistungen angewiesen. Ich verfüge über kein ausreichendes Einkommen und verwertbares Vermögen und weiß nicht, von was ich leben soll. Meine Notlage ist auch deshalb besonders dramatisch, da ich meine Leistungen aus ALG I erst am Ende des Folgemonats erhalte und Verbindlichkeiten aus Miete und Unterkunftskosten nicht bezahlen kann. Der Antag afu ein Darlehn wurde abgelehnt durch die Arge / JobCenter.

Wäre eine Möglichkeit gegen eine Ablehnung einer einmaligen Beihilfe vorzugehen, frag mal einen Rechtsanwalt. Beratungsgutscheine gibts beim Amtsgericht. LG Rolf

Danke für die hilfreiche Antwort.
Man wird es morgen gleich auf diese Weise versuchen

Lg
vergißmeinnicht