Agentur für Arbeit hat Erstattungsanspruch bei Erwerbsminderungsrente, wie versteuern?

Liebe Experten,

angenommen, eine Person erhält Arbeitslosengeld 1 bis Ende August 2016.

Im Folgejahr bekommt die Person Erwerbsminderungsrente zugesprochen, und zwar rückwirkend zum 01.08.16, so daß eine Nachzahlung der Rentenversicherung erfolgt.

Die Agentur für Arbeit stellt einen Erstattungsanspruch für den August, und die Nachzahlung der RV wird um Summe X gekürzt. (Lustigerweise entspricht diese Summe nicht genau der monatlichen Leistung, sondern nur knapp 85% davon.)

Die Frage:
Wie gibt die Person nun Arbeitslosengeld und die Nachzahlung der Rente in der Steuererklärung 2016 an?

Muß sie manuell die einbehaltene Summe von den Zahlungen der Agentur für Arbeit abziehen?

Danke schön und Grüße
Christian

Und die Nachzahlung? Muß man die dann auch monatlich auf letztes Jahr umlegen?

Oder zählt einfach das Zuflußprinzip, also: das komplette ALG 1 für 2016 angeben und die gekürzte Rentennachzahlung komplett in 2017?

Soooo…für alle, die es interessiert: ein Anruf bei der Infohotline der Finanzämter hat ergeben:

Die ALG-Zahlungen sind für 2016 voll einzutragen, und die Rentennachzahlung ist durch die Anzahl der Monate zu teilen. Fünf Monate sind für 2016 anzurechnen, abzüglich dessen, was die Agentur für Arbeit einbehalten hat.

Gruß
Christian