Liebe Experten,
angenommen, eine Person erhält Arbeitslosengeld 1 bis Ende August 2016.
Im Folgejahr bekommt die Person Erwerbsminderungsrente zugesprochen, und zwar rückwirkend zum 01.08.16, so daß eine Nachzahlung der Rentenversicherung erfolgt.
Die Agentur für Arbeit stellt einen Erstattungsanspruch für den August, und die Nachzahlung der RV wird um Summe X gekürzt. (Lustigerweise entspricht diese Summe nicht genau der monatlichen Leistung, sondern nur knapp 85% davon.)
Die Frage:
Wie gibt die Person nun Arbeitslosengeld und die Nachzahlung der Rente in der Steuererklärung 2016 an?
Muß sie manuell die einbehaltene Summe von den Zahlungen der Agentur für Arbeit abziehen?
Danke schön und Grüße
Christian