Agentur vermittelt selbständige

Hallo, eine private Arbeitsagentur vermittelt nur Selbständige. Kann die Agentur dann eine Kleidervorschrift anordnen? (passend zum Gewerbe)
Kann die Agentur die von ihn bereits vermittelten Selbständigen auch an mehreren Adressen weiter vermitteln? Unter anderm einen Tagesplan erstellen, zb. morgens da und nachmittags dort? Wer kennt sich aus? Über jede Antwort würde ich mich freuen! :smile:)
LG

guten tag,

entweder man ist selbständig oder nicht.ist man selbständig kann man nicht vermittelt werden.

sagt ein verwunderter

ruferausderwüste

Servus,

sagt Dir der Name Hays etwas? Das dürfte in dieser Branche der Marktführer sein.

Seltsam, nicht wahr?

MM

Hallo, ja habe ich schon einmal gehört. Doch um diese Branche geht es hier nicht. Also, eine Agentur kann Selbständige vermitteln.
Mit Verträgen für den Kunden und den Vermittelten sichert sich die Agentur ab. Wäre das auch ok, dass die Agentur eine Kleidervorschrift vorgiebt. ZB. ein Sweatshirt mit Firmenlogo. (wird von der Agentur gestellt) Der Vermittelte darf auch an mehren Kunden vermittelt werden? Wie eine Aushilfe oder Messehostessen?
LG

Hallo

Vielleicht wäre es hilfreich, das Ganze mal zu konkretisieren, insbesondere auch im Hinblick auf die Verträge, die untereinander bestehen.

Ein „Vermittler“, der sozusagen nur als zwischengeschaltete Station fungiert, die Kontakte zwischen zwei potentiell späteren Vertragspartnern herstellt, kann dem zu Vermittelnden nicht vorschreiben, was er anzuziehen hat, wohl aber bei entsprechend vertraglicher Grundlage den Vermittlungsvertrag kündigen, wenn er das Auftreten des Kunden nicht billigt.

Aber das alles etwas Klarer formuliert bringt vielleicht Licht ins Dunkle…

Gruß,
LeoLo

Servus,

meine Antwort bezog sich auf den Salbader von „rufer“, nicht auf Deine Anfrage.

Meines Erachtens tragen die geschilderten Einzelheiten dazu bei, dass das Gesamtbild einer nichtselbständigen Tätigkeit (= Anstellung bei der Agentur) entsteht. Es kommt darauf an, wie die organisatorische Eingliederung in das Unternehmen der Agentur sonst so ausschaut, insbesondere betreffend Weisungsbefugnis.

Das würde dann auf Sozialversicherungspflicht des Beschäftigungsverhältnisses hinauslaufen und ggf. auch auf notwendige Erlaubnis für die Agentur, Leiharbeiter zu vermieten. Punkt 2 braucht den scheinselbständigen Arbeitnehmer nicht zu interessieren, Punkt 1 bringt ein bedeutendes Risiko für den Arbeitgeber und ungefähr Null Risiko für den Arbeitnehmer.

Schöne Grüße

MM

Servus,

sagt Dir der Name Hays etwas? Das dürfte in dieser Branche der
Marktführer sein.

Seltsam, nicht wahr?

trotzdem… ein selbständiger kann nicht vermittelt werden,für was denn?
wohin soll man denn einen unternehmer vermitteln?

entweder,es handelt sich hier um auftragsvergabe oder um die scheinselbständigkeit, wo dann eben ein unternehmer den scheinselbständigen bucht.dies ist aber eine form des modernen sklaventums.

gruß

ruferausderwüste

MM

Servus,

Werkverträge, deren Gegenstand der Einsatz für eine bestimmte Dauer ist, und die ein Honorar nach bestätigter Einsatzdauer vorsehen, sind Dir aber schon ein Begriff?

Nebenbei: Ein Tagessatz von 1.100 € für einen Staatlich geprüften Techniker scheint mir ein klitzekleines Stücksken von Sklavenhaltung entfernt zu sein…

Schöne Grüße

MM

Hallo,

trotzdem… ein selbständiger kann nicht vermittelt werden,für
was denn?

für Aufträge.

wohin soll man denn einen unternehmer vermitteln?

An Unternehmen.

entweder,es handelt sich hier um auftragsvergabe oder um die
scheinselbständigkeit, wo dann eben ein unternehmer den
scheinselbständigen bucht.dies ist aber eine form des modernen
sklaventums.

Unsinn.

Bei meinem Arbeitgeber sind selbstständige Softwareentwickler und Berater tätig. Das ist alltäglich und völlig legal. Nicht normal ist, dass diese von einem Dritten wie Hays vermittelt werden. Hays bringt in diesem Fall als Dienstleister den Auftraggeber und den Auftragnehmer zusammen und erhält dafür eine Vergütung. Das hat weder was mit Scheinselbstständigkeit noch mit Sklaverei zu tun und verstösst daher gegen keinerlei Gesetze. Das ist ganz normales Vermittlungsgeschäft.

Gruß

S.J.

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Servus,

sagt Dir der Name Hays etwas? Das dürfte in dieser Branche der
Marktführer sein.

Seltsam, nicht wahr?

trotzdem… ein selbständiger kann nicht vermittelt werden. und ein scheinselbständiger ist eben kein selbständiger im eigentlichen sinne.

wohl gibt es aber die unternehmensbörse.

gruß

ruferausderwüste

MM

Servus,

sagt Dir der Name Hays etwas? Das dürfte in dieser Branche der
Marktführer sein.

Seltsam, nicht wahr?

Können, Sollen und Bedeutung…
Hallo,

Kann die Agentur dann eine Kleidervorschrift anordnen? (passend zum Gewerbe)

Natürlich kann sie das.
Ob diese Anordnung verbindlich ist, bleibt davon unberührt.
Genauso wie ich in meine AGB reinschreiben kann, dass Nutzer meines Produkts automatisch ihr Hab, Gut und ihre Seele an mich übertragen. Ist nur halt unbedeutend, da rechtlich unwirksam.

Kann die Agentur die von ihn bereits vermittelten Selbständigen auch an mehreren Adressen weiter vermitteln?

Wenn sie das kann, kann sie. Wenn sie das nicht kann, kann sie’s nicht.

Unter anderm einen Tagesplan erstellen, zb. morgens da und nachmittags dort?

Genau wie oben.

Prinzipiell besteht Vertragsfreiheit und diese Agentur kann keine rechtsverbindliche Vorschrift für den Selbständigen machen.
Ist die Agentur so großzügig, dem Selbständigen mehrere Aufträge bereit zu stellen, so ist das eine tolle Leistung.
Der Selbständige kann für jeden einzelnen dieser Aufträge entscheiden, ob er ihn wahrnehmen möchte oder nicht: mehr Aufträge = mehr Geld, klingt doch toll.

Für einen Selbständigen kann niemand vorschreiben (außer er selbst) wie viel Umsatz er machen muss, daher folgt selbst aus einem gelieferten Tagesplan nicht, wie viele Aufträge dieser Selbständige tatsächlich wahrnimmt. Dies bleibt seine freie Entscheidung.

Natürlich ist es so, dass die Kunden entscheiden: Wollen sie einen Selbständigen zum Zeitpunkt X an Ort Y (z.B. Mittwoch morgens in Düsseldorf) dann darf der Selbständige nur entscheiden, ob er das so will oder ändern möchte, aber der Dienstleister kann nicht dem Kunden vorschreiben, wann er seine Dienstleistung erbringen möchte.

Ich sehe es als großartige Leistung eines Vermittlers, wenn er dem Selbständigen eine Planung liefert, welche die Menge der erfüllbaren Aufträge maximiert. Es steht am Selbständigen, ob er diese Aufträge so wahrnimmt.

Logischerweise nutzt der Vermittler seinen eigenen Ruf (zuverlässige Dienstleister zu vermitteln) um die Aufträge so zu koordinieren.
Zeigt jetzt der Selbständige, dass er wenig Interesse hat, die Aufträge wie vom Vermittler bereitgestellt zu nutzen, so steht es natürlich dem Vermittler frei, keine weitere Leistung gegenüber dem Selbständigen zu erbringen: Schließlich gibt es Vertragsfreiheit. Auch der Vermittler muß gegenüber einem Selbständigen keine Funktion wahrnehmen, insbesondere wenn er auf Provisionsbasis bezahlt wird.

Gruß,
Michael