Hallo,
wir haben in der Schule momentan das Thema Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.
Jetzt sollen wir anhand von Beispielen erläutern, dass Unternehmen in begründeten Ausnahmefällen (wegen besonderer Anforderungen an die Stelle) bestimmte Bewerber vom Bewerbungsverfahren ausschließen können. Und das in Bezug auf das Alter und körperliche Belastung.
Mir fällt nur der Feuermann ein, da aufgrund der körperlichen Arbeit eine Altersbegrenzung gibt, z.B. in Hamburg bis 60 Jahre.
Ist das richtig?
Fallen euch Berufe/Beispiele ein in Bezug auf Alter+körperliche Belastung?
Liebe Grüße
Tina