Ein Arbeitnehmer in einer Arbeitsgruppe bekommt eine Fortbildung, ein anderer der auch Vertretungsfunktion des einen Arbeitnehmers hat, bekommt sie nicht weil er eine bessere Auffassungsgabe hat.
Wäre das eine Benachteiligung im Sinne des AGG`s? Stehen dann dem Arbeitnehmer nicht auch Fortbildungsmöglichkeiten zu?
Eine Arbeitsgruppe hat drei Teilzeitkräfte und eine Vollzeitkraft.
Die Arbeit ist so aufgeteilt das die Teilzeitkräfte nur vormittags arbeiten. Am Nachmittag ist die Vollzeitkraft alleine, bei Ausfall vertritt ihn eine Teilzeitkraft nur Nachmittags, jetzt will die Vollzeitkraft in Teilzeit gehen, und bekommt vom Arbeitgeber eine absage. Wäre das im Sinne des AGG eine Ungleichbehandlung?
Was tun wenn man einer Ungleichbehandlung ausgesetzt ist und der Arbeitgeber nach ansprechen des Problems nicht reagiert? z. B. wenn der Vollzeitarbeitnehmer durch Ausfälle von Teilzeitkräften in seiner Vertretungsfunktion sich überfordert fühlt?
Ein Arbeitnehmer in einer Arbeitsgruppe bekommt eine
Fortbildung, ein anderer der auch Vertretungsfunktion des
einen Arbeitnehmers hat, bekommt sie nicht weil er eine
bessere Auffassungsgabe hat.
Wäre das eine Benachteiligung im Sinne des AGG`s?
Nein.
Eine Arbeitsgruppe hat drei Teilzeitkräfte und eine
Vollzeitkraft.
Die Arbeit ist so aufgeteilt das die Teilzeitkräfte nur
vormittags arbeiten. Am Nachmittag ist die Vollzeitkraft
alleine, bei Ausfall vertritt ihn eine Teilzeitkraft nur
Nachmittags, jetzt will die Vollzeitkraft in Teilzeit gehen,
und bekommt vom Arbeitgeber eine absage. Wäre das im Sinne des
AGG eine Ungleichbehandlung?
Nein.
Was tun wenn man einer Ungleichbehandlung ausgesetzt ist
und der Arbeitgeber nach ansprechen des Problems nicht
reagiert? z. B. wenn der Vollzeitarbeitnehmer durch Ausfälle
von Teilzeitkräften in seiner Vertretungsfunktion sich
überfordert fühlt?
Fachanwaltlichen Rat hinzuziehen und ggf sein Recht einklagen.
D. h. also der Arbeitnehmer hat kein Recht sich auf das AGG zu berufen?
Würde es dann keine Diskriminierung darstellen, oder gibt es bezüglich dieser Art von Ungleichbehandlung noch kein Gerichtsurteil?