kann es sein, dass das AGG gegen sich selbst verstößt?
Es wird doch explizit von einer Gleichstellungsbeauftragten (weibliche Form) geredet.
Das ist doch ein Widerspruch in sich!
Ist es nicht sinnvoller, wenn ein Vetreter der Minderheit (egal ob Frau oder Mann) die Aufgabe übernimmt? Es gibt doch genug Arbeitsfelder wo die Männer in der Minderheit sind.
Natürlich sind die Frauen, in einigen Branchen und vor allem in den höheren Positionen, leider noch nicht auf Augenhöhe, aber es bessert sich.
Wie ist Eure Meinung?
Dieter
(ca. 25% Männeranteil, und ca.60% der Abteilungsleiter sind Frauen im Betrieb)
kann es sein, dass das AGG gegen sich selbst verstößt?
Es wird doch explizit von einer Gleichstellungsbeauftragten
(weibliche Form) geredet.
Das ist doch ein Widerspruch in sich!
Also das AGG war gut gemeint (heisst nicht zwangsläufig ‚gut‘)
Ist es nicht sinnvoller, wenn ein Vetreter der Minderheit
(egal ob Frau oder Mann) die Aufgabe übernimmt?
Sicher. Aber dazu muss sich erstmal jemand finden, der dieser Aufgabe auch gewachsen ist. Wenn das nicht gegeben ist, kann man durchaus Benachteiligungen im Rahmen des AGG vornehmen.
Ähm … kann es sein, dass du das AGG (= Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) mit dem http://www.buzer.de/gesetz/5610/index.htm (= Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes) verwechselst?