wer kann mir helfen. wenn das arbeitsamt das ALG 2 falsch berechnet hat obwohl meine angaben in ordnung waren, muß ich dann das zu viel gezahlte geld zurück zahlen ?
Hallo Ursula,
aber ja !
Wenn du zu wenig bekommst, möchtest du das doch auch nachgezahlt bekommen.
Gruß Carolin
wer kann mir helfen. wenn das arbeitsamt das ALG 2 falsch
berechnet hat obwohl meine angaben in ordnung waren, muß ich
dann das zu viel gezahlte geld zurück zahlen ?
Ja.
§ 45 SGB 10
Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes
(1) Soweit ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), rechtswidrig ist, darf er, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden.
(2) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. Auf Vertrauen kann sich der Begünstige nicht berufen, soweit
- er den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat,
- der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder
-
er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat.
[…]
und
§ 50 SGB 10
Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen
(1) Soweit ein Verwaltungsakt aufgehoben worden ist, sind bereits erbrachte Leistungen zu erstatten. Sach- und Dienstleistungen sind in Geld zu erstatten.
Gruß
Nelly
Hallo!
Wenn ich das so lese heißt das auf deutsch: grundsätzlich kann die Behörde das Geld nicht rückfordern (was mir im Hinblick auf die Rechtskraft auch logisch scheint), es sei denn unter bestimmten Voraussetzungen, die aber eng gefasst sind. Die Behörde muss daher auch einen Bescheid erlassen, der ja wiederum bekämpfbar ist.
Wenn also alle Angaben richtig sind und die Überzahlung nicht gerade völlig offensichtlich ist, heißt das für mich meist in solchen Fällen, dass man mit der Behörde ruhig ein bisschen (juristisch) kämpfen kann.
Gruß
Tom
Hallo!
Schon mal was vom Begriff der „Rechtskraft“ gehört?
Gruß
Tom
Ja, so ist es (o.w.T.)
o.w.T. = ohne weiteren Text
Danke sehr
Klar, ich als Beitragszahler finde das auch unheimlich toll, wenn offensichtlich zuviel ausgezahltes Geld eingesackt wird.
Allein der Anstand gebietet die Rückzahlung.
Gruß
Matthias
wer kann mir helfen. wenn das arbeitsamt das ALG 2 falsch
berechnet hat obwohl meine angaben in ordnung waren, muß ich
dann das zu viel gezahlte geld zurück zahlen ?
Hallo zurück!
Nö, aber von unrechtmäßiger Bereicherung.
Gruß Carolin
Hallo,
und wieder mal können wir eventuell eine Behörde austricksen.
Auf wessen Kosten denn wohl ?
Auf die der Allgemeinheit.
Also auch auf deine …
Gruß Carolin
Hallo!
Nö, aber von unrechtmäßiger Bereicherung.
Da der Bescheid rechtskräftig ist, ist die Bereicherung rechtmäßig und nicht unrechtmäßig.
Es gibt in einem Rechtsstaat so etwas wie das Postulat der Rechtssicherheit und das bedeutet, dass rechtskräftige Bescheide gültig sind und sowohl die Behörde als auch den Bescheidadressaten binden - unabhängig davon ob der Bescheid rechtmäßig oder rechtswidrig ist. Diese Regelung ist im Gesamten sehr sinnvoll und notwendig und man kann da nicht einfach einen aus dem Zusammenhang herausgerissenen Einzelfall herausgreifen und hieraus eine Beurteilung treffen.
Gruß
Tom
Hallo!
und wieder mal können wir eventuell eine Behörde austricksen.
Warum austricksen? Wer hat denn hier eine rechtswidrige Handlung gesetzt? Die Behörde und zwar eine rechtswidrige hoheitliche Handlung indem sie einen rechtswidrigen Bescheid erlassen hat. Was das mit Austricksen der Behörde zu tun haben soll ist mir ein Rätsel. Die einzige die sich ausgetrickst hat, ist die Behörde selbst.
Auf wessen Kosten denn wohl ?
Auf die der Allgemeinheit.
Das ja, aber das liegt nicht im Verschulden des Antragstellers. Es ist Aufgabe der Politik dafür zu sorgen, dass die Verwaltung die Gesetze richtig vollzieht. Würde nicht in populistischer Weise gespart, würde man die Verwaltungsbeamten richtig ausbilden und würde man mehr Juristen dort einstellen und die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stellen kurz gesagt: würde man sich eine gute und professionelle Verwaltung leisten und hier investieren, dann wären bereits die meisten erstinstanzlichen Bescheide rechtmäßig - das würde die Verwaltung entlasten und die Verwaltungsgerichtsbarkeit - es wäre insgesamt bürgerfreundlicher, gerechter (dann bekämen nämlich nicht nur die recht, die sich wehren) und insgesamt sparsamer. Aber mach das mal als Politiker in der Praxis, denn was stünde dann in der Zeitung?: Für die arbeitslosen Sozialschmarotzer haben wir Geld und für die Krankenversicherung nicht und die Leser glauben das dann noch.
Die deutschen erstinstanzlichen ALG II Bescheide sind in ihrer juristischen Qualität derart schlecht (fast immer zum Nachteil des Antragstellers), dass sie schon fast die schlechte Qualität von Bescheiden des österreichischen Bundesasylamtes erreichen (und das ist wirklich die unterste juristische Schublade). Kurz gesagt: der Staat ist nicht in der Lage, seine eigenen demokratisch beschlossenen Gesetze zu vollziehen und das ist rechtsstaatlichen unakzeptabel. Anstatt dies anzuprangern geht man aber her und „prügelt“ die Parteien des Verwaltungsverfahrens - nur damit prügelt man den falschen Hund und das halte ich auch für unakzeptabel.
Gruß
Tom