Agressiver Dementer – wie Weg bis zum Auto schaffen?

Hallo. Morgen soll ein dementer 89jähriger aus der häuslichen Pflege in einem großen Privatauto 40 min lang in ein Pflegeheim gefahren werden. Er ist seit 4 Wochen sehr agressiv, hätte seine arme alte Frau mit ihrem kaputten Rücken fast erschlagen und der häuslichen Pflegerin „fast die Hand gebrochen“. Er bekommt auch Brüllanfälle, auch nachts, und hämmert und schlägt mit dem Gehstock (den er mal braucht, mal nicht braucht). Kontinent auch nicht.

Wie kann man den Mann in Anwesenheit von 2 oder 3 Angehörigen aus der Wohnung bis ins Auto begleiten? Es sind ca 25 Meter Weg mit ein bisschen Treppe. Es ist ungewiss, ob er dabei wieder randaliert, aber einkalkulieren muss man es. Es ist nicht auszuschließen, dass er gegen andere parkende Autos tritt oder schlägt.

Die häusliche Pflegerin sagte, „da müssen Sie bei Stress 112 anrufen“ ((also Feuerwehr und Rettungsdienst)); aber das kann ich mir nicht vorstellen? Offenbar ist es nicht möglich, die häusliche Pflegerin für die Begleitung von Wohnung zu Auto einzuspannen, es ist wohl nicht ihre Stellenbeschreibung.

  • Sitzt er erst im fahrenden Auto, wird er sich nach Ansicht der Angehörigen sofort beruhigen, weil er gern rausguckt.
  • Der Mann bekommt vom Hausarzt das Beruhigungsmittel Melperon-Tabletten (kenne leider Dosierung nicht, s. Links), „eine morgens, eine abends“. Er schläft davon mehr, es wirkt schnell + deutlich. Manchmal schmeißt er die Tablette auch wütend weg oder spuckt sie zerbissen aus, und es ist nicht immer möglich, sie ihm mit dem Joghurt unterzuschmuggeln.
  • Bis vor vier Wochen war er die Ruhe selbst.

Ich habe mal erlebt, wie Sanitäter aus dem herbeigerufenen Rettungswagen zu einem hysterischen Selbstmordkandidaten gingen und ihm zack eine Spritze gaben, da schlief er.

Wie könnte man für den Dementen einen ruhigen Weg von der Wohnung bis zum Auto arrangieren, kann man im Notfall wen anrufen?

Danke!

PS. Links zu Melperon:
https://www.gelbe-liste.de/wirkstoffe/Melperon_2172



https://www.ratiopharm.de/produkte/details/praeparate/praeparatedaten/detail/pzn-8916690.html

Seid Ihr noch zu retten? Der sitzt dann wahrscheinlich neben dem Fahrer oder auch hinter ihm und schlägt in einem Anfall auf ihn ein. Der verreißt vor Schreck das Steuer, kollidiert mit einem entgegenkommenden KFZ ; Motorrad oder LKW. Die im Gegenverkehr sind alle schwerst verletzt (im günstigsten Fall), in Eurem KFZ ist das mindestens der Fahrer.
Für sowas gibt es Fachpersonal und Fahrzeuge und das sind: DRK, Johanniter unbd Malteser. Also ruft noch heute die 112 an!
ramses90

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Nein, ganz bestimmt nicht den Notruf, ich bitte dich!

Besteht eine Betreuung? Falls nicht (oder falls diese nicht umfangreich genug ist), dann ist ein Transport gegen den Willen des Patienten weder möglich noch erlaubt. Euch nicht - und auch dem Krankentransport-Personal nicht.

So lange nicht richterlich festgestellt wurde, dass jemand anderes über den Aufenthalt des Patienten bestimmen kann, ist der Wille des Patienten zu befolgen.

Nur wenn er sich selber oder andere gefährdet, kommt das Mittel der Zwangseinweisung in Betracht - aber das Ziel einer solchen Einweisung ist regulär die psychatrische Klinik.

Wenn der Patient morgen nicht kooperiert, dann ist das halt so.
Ihn mit zusätzlich zur ärztlichen Verschreibung gegebenen Medikamenten ruhigzustellen ist als Körperverletzung zu bewerten, ihn gegen seinen Willen (wenn keine Betreuung mit Aufenthaltsbestimmungsrecht besteht) in eine Pflegeeinrichtung zu überstellen ist als Freiheitsentziehung strafbar.

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Hallo Ramses und X-Strom,

Danke für Eure Anmerkungen! Dazu insgesamt Folgendes:

  • Die geplante Fahrt ist in einem größeren SUV (kenne ihn nicht genau, aber womöglich sitzt man weit weg vom Fahrer (gewiss nicht neben ihm)) und es ist außer dem Fahrer mindestens ein gesunder Angehöriger dabei (allerdings könnte das evtl die geschwächte und entnervte 80jährige Ehefrau mit kaputtem Rücken sein).
  • Die Umgebenden sind enge Angehörige mit Vorsorge-Vollmacht.

Danke für diese Namen. Ich war so neben mir, dass ich nicht selber draufkam. Die werde ich jetzt anrufen - aber wie X-Strom sagt, nicht per 112, sondern per Telefonbuch.

Ich sage später hier, was die Dienste dazu meinten, falls ich wen außerhalb des Notrufs zu sprechen bekomme. Bin jederzeit an weiteren Anmerkungen interessiert.

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Zunächst mal meinen größten Respekt für das gezeigte Engagement! Ich weiß, wie sehr man im Umgang mit Menschen, die entsprechend erkrankt sind an Grenzen stößt, wie oft Unterstützung fehlt, und dass man -selbst als Jurist - oft nicht die perfekte juristische Lösung in der konkreten Situation findet, weil es die entweder tatsächlich nicht gibt, nur theoretisch funktionieren würde, Gerichte aber tatsächlich nicht (schnell genug) mitspielen, …

Ich lese, dass Vorsorgevollmachten bestehen. Decken die denn auch Maßnahmen nach § 1906 BGB ab? Sonst braucht es hier einen richterlichen Beschluss.

Trotzdem würde ich von einem Privattransport in dieser Situation abraten und die 192222 anrufen und dort vorab professionelle Transportmöglichkeiten klären. Dabei sollte auch der behandelnde Arzt mit einbezogen werden. Mit dem kann eine ggf. notwendige zusätzliche Sedierung dann auch ganz offiziell und sauber vereinbart werden (auch hier an § 1906 BGB denken).

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Wiz, Danke für den Hinweis. M.E. ist §1906 BGB abgedeckt. In der Vorsorgevollmacht steht:

2. Freiheitsentziehende Maßnahmen
Der Bevollmächtigte darf über meine Unterbringung mit Freiheitsentzug in
einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung und über Freiheitsbeschränkungen
wie Bettgitter, Fixierungen, Ruhigstellung mit Medikamenten
entscheiden (§1906a Abs. 1 und Abs. 4 BGB), solange und soweit dies zu
meinem Wohle erforderlich ist.
Er darf hingegen nicht über ärztliche Zwangsmaßnahmen (§1906a Abs. 1
BGB) entscheiden.
3. Wohnen und Aufenthalt
Der Bevollmächtigte darf nicht über meinen Aufenthalt bestimmen. Er darf
auch keine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag über meine Wohnung bis
hin zur Kündigung und Neuanmietung wahrnehmen und auch den Haushalt
nicht auflösen. Er darf hingegen einen Vertrag zur Überlassung von Wohnraum
mit Pflege- und Betreuungsleistung für mich abschließen und wieder kündigen.

Weiteres berichte ich hier noch.

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Hallo,

Krankentransportdienst unter (Vorwahl)+19222 sagt:

Der Hausarzt soll Transportschein ausstellen. Dann übernehmen wir. Wir sind Montagvormittag sehr ausgelastet, aber wir haben für Ihren Ort momentan noch Kapazität frei. Ich kann den Auftrag jetzt schon eintragen. Falls dann jedoch kein Transport gewünscht wird, muss wieder abgesagt werden.

Ich habe ein Eintragen vorläufig abgelehnt. Er war so knapp und hektisch, dass es mir sehr unangenehm war.

DRK-Ehrenamtler:

Schwierig für uns…

Geplantes Pflegeheim:

Ich bin nur die Aushilfe. Rufen Sie morgen wieder an.

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Ich habe im Rettungsdienst gearbeitet - vor 25 Jahren.
Ob ein Transportschein vorliegt, interessiert nur für Abrechnungszwecke. Dieser Schein ist nämlich nur die Bescheinigung über die Notwendigkeit eines Krankentransports, damit die Kasse die Kosten übernimmt.

Ich habe mehrfach Patienten befördert, die nicht mitfahren wollten. So etwas wie Vorsorgevollmachten gab es damals nicht - da war nur die Zwangseinweisung eine Option.
Wenn die nicht vorlag, haben wir es öfters mit polizeilicher Hilfe geschafft. Nicht, weil die das Recht zur Anordnung des Transport gehabt hätten, sondern weil damals bei Älteren noch ein gewisser Respekt gegenüber der Polizei vorhanden war. Da hat man teilweise eine Stunde dem Patienten gut zugeredet und ist auf taube Ohren oder sogar Agression gestoßen, dann kamen die Kollegen in Grün, sagten „Da können wir aber auch nichts tun“ und beim ersten Anblick war der Patient auf einmal ruhig und gefügig.

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