Hallo ich wüßte gerne folgendes:
Wenn eine Frau kinderlos verwitwet ist und ihren Namen (den Ehenamen) aufgrund einer behördlichen Vorschrift dem Mann überträgt und aus der Ehe Kinder entstehen, ist dies dann als Gründung eines neuen Stammbaumes zu sehen? Oder gehören die Kinder aus dieser 2. Ehe in den Stammbaum/Ahnentafel des 1. Ehemannes? Oder ist hier ein neuer Stammbaum entstanden, weil es ja keine Blutsverwandtschaft gibt, sondern nur eine Namensübertragung?
Ich bitte um professionellen Rat. Vielen Dank für die Mühe
carenina
Tut mir Leid, so kundiger Profi bin ich nicht.
Viel Erfolg, Anselm
Da bin ich auch nur Laie. Für mich wäre da die Blutsverwandtschaft entscheidend. Die Kinder könnten demnach in den Stammbaum des Vater der verwitweten Frau und/oder den Stammbaum des Kindsvaters aufgenommen werden!
ulwie
Kann leider nicht helfen, bin nicht Jurist.
Hallo ich wüßte gerne folgendes:
Wenn eine Frau kinderlos verwitwet ist und ihren Namen (den
Ehenamen) aufgrund einer behördlichen Vorschrift dem Mann
überträgt und aus der Ehe Kinder entstehen, ist dies dann als
Gründung eines neuen Stammbaumes zu sehen? Oder gehören die
Kinder aus dieser 2. Ehe in den Stammbaum/Ahnentafel des 1.
Ehemannes? Oder ist hier ein neuer Stammbaum entstanden, weil
es ja keine Blutsverwandtschaft gibt, sondern nur eine
Namensübertragung?
Ich bitte um professionellen Rat. Vielen Dank für die Mühe
carenina