Hallo ich wüßte gerne folgendes:
Wenn eine Frau kinderlos verwitwet ist und ihren Namen (den Ehenamen) aufgrund einer behördlichen Vorschrift dem Mann überträgt und aus der Ehe Kinder entstehen, ist dies dann als Gründung eines neuen Stammbaumes zu sehen? Oder gehören die Kinder aus dieser 2. Ehe in den Stammbaum/Ahnentafel des 1. Ehemannes? Oder ist hier ein neuer Stammbaum entstanden, weil es ja keine Blutsverwandtschaft gibt, sondern nur eine Namensübertragung?
Gibt es dafür ggf. einen rechtlichen Anspruch auf Löschung der Daten, wenn sie nicht relevant für den Stammbaum sind, bzw. nicht darein gehören und sie allgemein zugänglich veröffentlicht wurden?
Ich bitte um professionellen Rat. Vielen Dank für die Mühe
carenina
Hallo Carenina,
ob blutsverwandt oder nicht spielt hierbei weniger eine Rolle. Man kann der Veröffentlichung der Daten widersprechen. Allerdings nur solchen, die auch im Rahmen des Datenschutzes geschützt sind.
Das betrifft also nicht Daten, die älter als 130 Jahre sind.
Gruß!
Horst
Hallo carenina
Die Erstellung von Stammbäumen - jedenfalls für Menschen - nach staatlichen Vorgaben ist in Deutschland seit etwa 1945 total aus der Mode. Das ganze ist heutzutage lediglich ein Hobby für Ahnenforscher.
Dementsprechend hat sich auch der Gesetzgeber wenig Mühe damit gemacht, dieses unwichtige Betätigungsfeld mit Ge- und Verboten auszustatten.
Zivilrechtlich, nur darauf kommt es an, sind die Kinder aus der zweiten Ehe auch ausschließlich die Kinder des zweiten Ehemannes, egal, welchen Namen seines Vorgängers er durch Eheschließung angenommen hat. Und sie sind genetisch wie rechtlich wie genealogisch allein seine Erben und die ihrer Mutter, aber nicht des verstorbenen ersten Mannes. Denn diese Ehe wurde ja mit Eintritt des Todes beendet, bevor die Kinder der zweiten Ehe unterwegs waren.
Gruß
smalbop