Hallo Angelika,
alles schon gemacht, doch leider ohne Erfolg.
Habe alle Einträge der Kirchenbücher mit dem Familiennamen
kopiert, aber auch beim nochmaligen Durchsehen habe ich keine
neuen Ideen bekommen.
Dann rekapitulieren wir doch mal:
Was wissen wir, wo sind die Schwierigkeiten:
Du schreibst:
Orientiert habe ich mich dabei jeweils am ältesten Sohn.
Achtung: hier liegt eine mächtige Fehlerquelle.
Bei der Vorfahrensforschung geht man immer von sich selbst aus und dann über die Geburtseintragung/Taufeintragung (bei dem die Eltern dabei stehen) Generation für Generation rückwärts. Denn der eigene Vorfahre kann ja vielleicht nur ein Halbgeschwister zum ältesten Sohn gewesen sein. Oder gar nur ein Stiefgeschwister und somit blutsmäßig überhaupt nicht verwandt (dennoch mit gleichem Familiennamen). Wenn die Geburtseintragung/Taufeintragung des eigenen Vorfahren (egal ob männlich oder weiblich) gefunden ist, sucht man ab diesem Geburtsdatum rückwärts die Heirat der Eltern (sofern es ein eheliches Kind war). In dieser Heiratsurkunde stehen wiederum deren Eltern und Herkunft drin (sofern die Brautleute nicht verwitwet waren; wenn sie verwitwet waren, muss man die vorhergehende Verehelichung des verwitweten Teils suchen, die Eltern stehen in der Regel nur bei ledigen = bisher noch nicht verheirateten Personen). Dann im zuständigen Kirchenbuch Heiratsdatum abzüglich zwanzig Jahre im Taufbuch nach dem Taufeintrag suchen. Dann wieder im Heiratsbuch die Eheschließung der Eltern suchen und so weiter und so fort. Der „älteste Sohn“ ist völlig irrelevant.
Nun bin ich bei meinem Ahnherrn angekommen
sofern er es wirklich ist! Kann sein, kann aber auch nicht sein. Du hast nach Deinen Schilderungen keinen lückenlosen Filiationsbeweis.
der erstmals bei der Geburt/Taufe des ersten Kindes aktenkundig wurde.
Die Frage, die sich hier stellt, ist, ob die Kirchenbücher nicht weiter zurück gehen, oder ob Du möglicherweise irgend einen Hinweis übersehen hast. Das hat Dir ja auch schon Inge geschrieben.
Dort steht auch sein Geburtsdatum (1729)
Wenn bei der Taufe eines Kindes das GEburtsjahr eines Elternteils dabei steht, ist das ein ziemlich sicheres Zeichen, dass es zeitgleich zwei Personen mit dem selben Namen gab, die in unterschiedlichen Jahren geboren wurden.
1729 ist - zumindest für bayerische Verhältnisse - noch nicht soooo sehr alt. In vielen süddeutschen Pfarreien gehen die Kirchenbücher deutlich weiter zurück. Natürlich kann dies von einem Ort zum anderen sehr unterschiedlich sein (Kirchenbrand, Zerstörung im 2. WK etc.), aber der Durchschnitt der Pfarrmatrikel geht etwa bis 1680, manche bis zum Ende des 30jährigen Krieges (1648).
auch die Eheschließung mit einer jungen Frau, die in diesem Dorf geboren wurde, ist nicht auffindbar.
Das ist ein ziemlich sicheres Zeichen, dass er von auswärts eingeheiratet hat. In manchen Regionen Deutschlands wird dort geheiratet, wo der spätere Wohnsitz ist (was hier offenbar im Ort der Braut gewesen wäre), in anderen Regionen wird ausschließlich am Ort Herkunftsort des Mannes geheiratet. Du schreibst
eines klitzekleinen Dörfchens im Eichsfeld nahe Duderstadt
Dort mögen teilweise andere Gebräuche gewesen sein als hier in Bayern (hier heiratete man stets am späteren gemeinsamen Wohnort = der der eingeheiratet hat, hat auch seine Kirchengemeinde aufgegeben). Dennoch: Erwäge immer auch, die Heirat im Herkunftsort des Bräutigams zu suchen.
Interessant auch, dass er erst nach etlichen Jahren zum katholischen Glauben übergetreten ist, den Eintrag der Konversion habe ich gefunden.
Also war das Kind, von dem Du schreibst, schon relativ lange auf der Welt, bevor der Vater katholisch wurde. Da gibt es jetzt gleich mehrere Möglichkeiten:
- die beiden haben das Kind unehelich geboren (selbst wenn „fil. leg.“ dabei steht - das kann erst später hinzugefügt worden sein: manchmal heißt es in solchen Fällen: „nachträglich legitimiert“ oder ähnlich) und die Eltern haben erst unmittelbar nach seiner Konvertierung geheiratet.
- die beiden haben evangelisch geheiratet. Das wäre insbesondere in einer Gegend denkbar, die überwiegend evangelisch war
-
- wie schon gesagt - die beiden haben am Herkunftsort des Bräutigams geheiratet. Vergiss bitte nicht, dort in den Traubüchern beider Konfessionen nachzusehen.
wie ich in meiner Ahnenforschung weiterkomme
Einen kleinen Aspekt einer anderen Dokumentenart hast Du selbst angesprochen:
Musterungsrollen habe ich durchgesehen
Damit sind die beiden wichtigen Gruppen an Dokumenten angesprochen:
A) Kirchenmatrikel: Tauf- Heirats- Begräbnis-/Sterbeeinträge; mit Abstrichen noch die Firmbücher und die Konfirmationsbücher.
B) weltliche Unterlagen: Kaufverträge, Heiratsverträge, Übergabeverträge, Kreditaufnahmen, Quittungen, Geburtsbriefe, Lehrbriefe (= Gesellenbriefe), Bettelbriefe (=Hartz-IV-Anträge), Testamente, Leumundszeugnisse etc etc etc.
Die Kirchenmatrikel sind heute in Deutschland weit überwiegend in den Zentralarchiven der Bistümer aufbewahrt, manchmal gibt es vor Ort in der Pfarrei eine Mikroverfilmung.
Die weltlichen Unterlagen sind in der Regel im jeweiligen Staatsarchiv zu finden und richten sich im allgemeinen nach der Provinienz = die Dokumente werden unter dem „Namen“ aufbewahrt, unter dem sie entstanden sind: Beispiel aus Bayern: Ein Bauer aus einem kleinen Dorf übergibt seinen Hof an seinen Sohn. Die Übergabsregelungen werden in einem Übergabsbrief festgehalten. Da das Dorf selbst keine eigene Hofmark oder gar ein eigenen Gericht ist, geht man in das nächstgelegene (= zuständige) Hofmarksgericht um dieses Vertrag zu schließen. Wichtig ist also der Gerichtsherr, zu dem das Haus gehört hat. Dort ist der Vertrag zu finden. Das können unter Umständen Orte sein, die bis zu 200 km von dem Wohnort weg waren. So besaß im 16. Jahrhundert die Hofmark Kloster Fürstenfeld (Fürstenfeldbruck bei München) die Gerichtsbarkeit über einen Hof in Eßlingen am Neckar bei Stuttgart. Natürlich sind das Extremfälle, aber sie kommen vor. Darüber hinaus gibt es dann jeweils vom Grundherrn (= derjenige, der die Steuern für dieses Anwesen kassierte) bei jedem Besitzwechsel einen sogenannten „Consens“ = Zustimmung, die der bisherige Besitzer beim Gerichtsherrn vorlegen musste, damit dieser Gerichtsherr den Übergabevertrag überhaupt erst errichten und rechtkräftig werden lassen konnte. Diese "Consens"e sind oft verloren gegangen, nur in seltenen Fällen finden sich Abschriften von ihnen in den Unterlagen der Grundherren, manchmal sind sie (insbesondere in jüngerer Zeit, so ab 1750) auch dem Übergabevertrag beim Gerichtsherrn beigefügt.
Musterungsrollen als Teil der Landesverteidigung ist auch so eine Dokumentenart weltlicher Natur. Diese wurden jedoch meist beim Landesherrn geführt, dem das Militär unterstand.
Steuerbücher sind eine andere wichtige weltliche Unterlage. Darin ist aufgeführt, wer wieviel Steuern zu zahlen hat(te). Oft ist dabei auch die Hofgröße genannt, die sich genau an diesem Steuerfuß - nicht an der Landfläche! - bemaß. Steuerbücher wurden von den Grundherren geführt. Diese erhielten die Steuereinnahmen und waren somit interessiert, ihre steuerpflichtigen Untertanen komplett zu erfassen. Allerdings findet sich dort selten mehr als der Name des Hofinhabers zu einem bestimmten Zeitpunkt. Daher gibt es in unregelmäßigen Abständen - ca. 30 bis 50 Jahre - immer wieder neue Steuerbücher.
Universitätsmatrikel sind auch eine dankbare weltliche Quelle. Diese wurden natürlich von den Universitäten geführt und die Eintragung darin war die Grundlage, dass jemand seinen universitären Abschluss machen konnte (Doktor).
Amtsrechnungen - wie der Name schon sagt wurden dort vom betroffenen Amt die Rechnungen sauber aufgeführt, die bezahlt wurden, bzw. bei denen über Strafen Geld in die Amtskasse herein kam. Quelle ist somit die damalige Kämmerei.
So gibt es sicher noch zig weitere Möglichkeiten, welche alten Dokumente Informationen über Deine Vorfahren enthalten könnten - Betonung auf „könnten“! Denn schließlich noch lange nicht jeder hatte ein Haus zu vererben, wurde zum Militär eingezogen, musste wegen einer Schlägerei Strafe an die Amtskasse zahlen etc.
So, jetzt habe ich Dir viele Hinweise gegeben. Kurz: lass Dich im Stadtarchiv von Duderstadt bzw. im nächstgelegenen Staats-/Landesarchiv beraten, was für Dein „klitzekleines Örtchen“ alles in Betracht kommen könnte, da die Quellenlage in jedem Dorf und erst recht in jeder Region anders ist.
Nochmal der dringende Hinweis (sonst machst Du Dir vielleicht viel Mühe ganz umsonst und es handelt sich gar nicht um DEINE Vorfahren): Bevor Du Dich an die weltlichen Unterlagen machst, stelle erst den Filiationsbeweis her von Dir bis zu Deinem (vermuteten) Spitzenahn - mit sämtlichen Unterlagen: Tauf-/Geburtseintrag - Heiratseintrag - Sterbeeintrag/Begräbniseintrag. Beachte dabei immer beide Konfessionen wenn es um die beiden Personen geht, die unterschiedlicher Konfession waren: sie bei den Evangelen suchen, ihn bei den Katholiken. Beachte, dass die Eintragung des Geburtsjahres vom Vater darauf hinweist, dass es zwei Namensträger gab, die zeitgleich im gleichen Ort gelebt haben (vielleicht war ja der eine evangelisch und der andere katholisch?)
Viel Erfolg wünscht
Alexander