Moin Eli,
Ein Verbrechen kann aber auch darin bestehen, etwas zu
unterlassen.
Das macht einen schon zum Kriegsverbrecher?
Meiner Meinung nach ja.
Ich zitiere Art. 146 des Genfer Abkommens:
_Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, alle notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen zur Festsetzung von angemessenen Strafbestimmungen für solche Personen zu treffen, die irgendeine der im folgenden Artikel umschriebenen schweren Verletzungen des vorliegenden Abkommens begehen oder zu einer solchen Verletzung den Befehl erteilen.
Jede Vertragspartei ist zur Ermittlung der Person verpflichtet, die der Begehung oder der Erteilung eines Befehles zur Begehung der einen oder andern dieser schweren Verletzungen beschuldigt sind und hat sie ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit vor ihre eigenen Gerichte zu ziehen. Wenn sie es vorzieht, kann sie sie auch gemäss den ihrer eigenen Gesetzgebung vorgesehenen Bedingungen zur Aburteilung einer andern an der Verfolgung interessierten Vertragspartei übergeben, sofern diese gegen die erwähnten Personen ausreichende Beschuldigungen nachgewiesen hat.
Jede Vertragspartei soll die notwendigen Massnahmen ergreifen, um auch diejenigen Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des vorliegenden Abkommens zu unterbinden, die nicht zu den im folgenden Artikel umschriebenen schweren Verletzungen zählen._
Ich verstehe das so, dass zum Beispiel ein neu gewählter Ministerpräsident die Pflicht hat, seinen Vorgänger vor Gericht zu bringen, wenn dieser gegen die Genfer Konventionen verstoßen hat.
Wie hier schon oft breitgetreten wurde, ist/war der Bau der
Siedlungen „gesetzeswidrig“.
Einige sehen das so andere nicht.
Völkerrechtlich gibt es daran keinen Zweifel, siehe Art. 49:
„Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.“
Ansonsten stellt sich die Frage, wo genau es
aufhört. Ist somit jeder welcher die aktuelle Regierung
gewählt hat, auch ein Kriegsverbrecher?
Nein, auch das ist geregelt, z.B. in Art. 146
„Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, alle notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen zur Festsetzung von angemessenen Strafbestimmungen für solche Personen zu treffen, die irgendeine der im folgenden Artikel umschriebenen schweren Verletzungen des vorliegenden Abkommens begehen oder zu einer solchen Verletzung den Befehl erteilen.“
Wenn z.B. jemand den Befehl gibt, Gut zu zerstören oder anzueignen, dann ist dies genau so eine schwere Verletzung des Genfer Abkommens, wie wenn er dieses Gut selbt zerstört oder sich aneignet.
Die Wahl einer bestimmten Regierung, die den Befehl zu Verletzungen des Genfer Abkommens erteilt, ist hingegen IMHO keine Verletzung des Genfer Abkommens.
usw. usw. Die Folge
davon ist, dass der Begriff an Schärfe verliehrt und alle sich
gelangweiligt zurücklehnen. Genau das was eigentlich keiner
will.
Nein, so ist es nicht. Das Genfer Abkommen wurde wohl bewusst sehr konkret gehalten und beinhaltet ja wirklich nur das Minimum, was die Zivilistation von der Barbarei unterscheidet. Warum deses Abkommen an Schärfe verloren hat und sich alle gelangweilt zurücklehen liegt wohl eher daran, dass sich kaum noch einer an dieses Abkommen gebunden fühlt, bzw. das Verstöße dagegen sehr selten geahndet werden.
(Hier nochmal ein besserer Link zum Nachlesen der ensprechenden, von mir zitierten Art.: http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_518_51/ )
Gruss
Marion