zur Vorgeschichte: nach großen Streitigkeiten mit einem Bauträger habe ich einen Hauskauf rückgängig machen müssen. Dazu hatte ich einen Kredit erhalten, die Bank möchte für die Nicht-Inanspruchnahme eine Vorfälligkeitsentschädigung. Soweit, so gut.
Zwischen dem Tag der Anfrage bei der Bank und der Entscheidung, den Kreditvertrag vorzeitig abzulösen, vergingen etwa 4 Wochen. Die erste schriftliche Auskunft über die Höhe der Entschädigung weicht vom nun verlangten Betrag um etwa 5000 € zu meinem Nachteil ab. Die Berechnungen, die in beiden Fällen beiliegen, unterscheiden sich voneinander nur um einen Punkt:
„Einstand AIBD = Effektivzins AIBD der Refinanzierung)“
Im ersten Fall beträgt dieser 3,5302%, im zweiten 4,2023%
Frage: Wie berechnet sich dieser Zins, wie kann es innerhalb von 4 Wochen zu einer solchen Abweichung kommen (nach meiner Rechnung entspricht das einen Zuwachs von 46%)?
AIBD ist eine Methode zur Berechnung des „ehrlichen Effektivzinses“, die von Professor Bockholt und Harold D. Kraemer propagiert wird. Über die Methode selbst habe ich nichts gefunden, das ist aber auch nicht weiter schlimm, weil das nicht die Ursache für die Zinserhöhung ist.
Die (jede) Bank behält sich vor, für Gewinne, die ihr wegen vorzeitiger Kreditauflösung entgehen, eine Entschädigung zu berechnen. Zum anderen ist sie verplichtet, den Effektivzins auszweisen. Das ist im Nachhinein zwar Blödsinn, weil damit dem Kreditnehmer die Kreditkosten offengelegt werden sollen, was eigentlich nur vor Vertragsabschluss wichtig ist, aber so sind halt die Vorschriften.
Hier ist also kein Zins erhöht worden. Durch die vorzeitige Beendigung des Geschäftes sind zusätzliche Kosten angefallen, eben die Vorfälligkeitsentschädigung, die in die nachträgliche Berechnung des Effektivzinses einfließen.
[ot] Zur AIBD: Über die Methoden zur Effektivzinsberechnung tobt ein Streit, der wohl nie ein Ende finden wird. Wahrscheinlich ist die AIBD nicht besser und nicht schlechter als eine andere. Wichtig ist nur, dass für die Kalkulation der Kreditangebote immer die gleiche Methode verwendet wird.
AIBD ist eine Methode zur Berechnung des „ehrlichen
Effektivzinses“, die von Professor Bockholt und Harold D.
Kraemer propagiert wird. Über die Methode selbst habe ich
nichts gefunden, das ist aber auch nicht weiter schlimm, weil
das nicht die Ursache für die Zinserhöhung ist.
Aha. OK…
Die (jede) Bank behält sich vor, für Gewinne, die ihr wegen
vorzeitiger Kreditauflösung entgehen, eine Entschädigung zu
berechnen.
Das ist auch in Ordnung so…
Hier ist also kein Zins erhöht worden.
…aber das bestreite ich. Denn beide Berechnungen beziehen sich auf die Nichtinanspruchnahme des Kredits, beide lauten fast gleich, nur eben wird der auf der zweiten (die nun gültig sein soll) ein höherer Zinssatz zugrunde gelegt.
Durch die vorzeitige
Beendigung des Geschäftes sind zusätzliche Kosten angefallen,
eben die Vorfälligkeitsentschädigung, die in die nachträgliche
Berechnung des Effektivzinses einfließen.
Aber wieso weicht die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei der ersten Anfrage, die letztlich meine Entscheidung beeinflußt, von derjenigen der zweiten ab? Das klingt für mich so, als würde ich auf dem Wochenmarkt so einkaufen:
Wieviel das Kilo Kartoffeln?
2 Euro.
OK, geben Sie mir ein Kilo
Bitte sehr, macht 3 Euro.
[ot] Zur AIBD: Über die Methoden zur Effektivzinsberechnung
tobt ein Streit, der wohl nie ein Ende finden wird.
Huch? Ich dachte, diese Dinge wären einigermaßen standardisiert und durch entsprechende Gesetzestexte untermauert.
Huch? Ich dachte, diese Dinge wären einigermaßen
standardisiert und durch entsprechende Gesetzestexte
untermauert.
Hi,
nun ja. AIBD ist die Abkürzung für „Association of International Bond Dealers“.
Also eine Internationale Gesellschaft, die eben diese Methode als Standard festgelegt hat.
Wochenmarkt so einkaufen:
Wieviel das Kilo Kartoffeln?
2 Euro.
OK, geben Sie mir ein Kilo
Bitte sehr, macht 3 Euro.
Genau das kann Dir doch auch auf dem Wochenmarkt passieren - wenn zwischen der Anfrage und der Bestellung 4 Wochen liegen. Maßgeblich für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist der Zins zum Zeitpunkt Deines definitiven Rücktritts bzw. Deiner Mitteilung, dass Du das Darlehen nicht abnimmst. In Deinem Fall sind die Zinsen innerhalb der 4 Wochen gesunken - was zu Deinem Nachteil ist (die Zinsen sind bis Anfang dieser Woche tatsächlich gesunken, und zwar um ca. 0,5% im 10-Jahres-Bereich). Wären sie gestiegen, wäre die VFE geringer ausgefallen.
Höhe und Berechnungsart der VFE kannst Du im übrigen von der Verbraucherzentrale überprüfen lassen. M.W. kostet das um die 50,-- €.