Wer hat auch Probleme mit der Lärmbelästigung einer
Luftzerlegungsanlge von Air Liquide in der direkten Nachbarschaft ?
Kann eine Verwaltungsklage eingereicht werden wenn der
Lärm weiter anhält ?
Moin,
Gegenfrage:
wer war zuerst da, die Luftzerlegungsanlage oder ihr?
Gandalf
Ich tippe auf das Huhn (owT)
nix
Gegenfrage:
wer war zuerst da, die Luftzerlegungsanlage oder ihr?
Gegengegenfrage:
Was hat das mit der Ausgangsfrage zu tun?
Moin,
Was hat das mit der Ausgangsfrage zu tun?
es macht schon einen Unterschied, wenn man sich neben eine bestehende Anlage einmietet wohlwissend um die Belästigung und dann laut aufschreit ‚Oh Mensch, wie laut ist das denn‘ oder die Anlage gebaut wird, nachdem man dort wohnt.
Wohnungen der ersten Kategorie sind nämlich meist billiger als eine in einer schönen ruhigen Gegend, weil die Belästigung eingepreist sind.
Gandalf
Was hat das mit der Ausgangsfrage zu tun?
es macht schon einen Unterschied, wenn man sich neben eine
bestehende Anlage einmietet wohlwissend um die Belästigung und
dann laut aufschreit ‚Oh Mensch, wie laut ist das denn‘ oder
die Anlage gebaut wird, nachdem man dort wohnt.
Wohnungen der ersten Kategorie sind nämlich meist billiger als
eine in einer schönen ruhigen Gegend, weil die Belästigung
eingepreist sind.
Klar. Allerdings bedeutet das nicht zwangsläufig Narrenfreiheit für den Lärmverursacher auf Lebenszeit. Der muss sich (zumindest eigentlich) auch an einschlägige Lärmvorschriften halten. Insofern gilt das Prinzip, wer zuerst da war, hat Recht und der Zugezogene guckt in die Röhre nicht automatisch.
also wenn ich das recht verstehe hat sich jemand billig eingemietet, wohl wissend das eine störende anlage wohl der grund für die geringe miete ist und will diesen grund jetzt wegklagen…
Leihst du mir mal deine Glaskugel?
Woher weisst du, wer zuerst da war?
Woher weisst du, wie viel Miete derjenige zahlt?
Woher weisst du, dass sich die Lärmwerte in letzter Zeit nicht verändert haben (bspw. weil die Anlage erweitert wurde)?
Woher weisst du, dass die zulässigen Lärmgrenzen nicht überschritten werden?