Airbnb, wimdu und Co. Was muss ich als Vermieter steuerlich beachten?

Hallo,
seit kurzem geht den Vermietern bei Wohnraumportalen die Luft aus weil niemand weis was er darf oder nicht.

Hier meine Frage zu diesem Thema:

Wenn man in seinem eigenen Eigentum ein Zimmer für Kuzzeitvermietung oder für Messegäste, Monteure usw. anbietet, was muss man steuerlich beachten um nicht in die Röhre zu gucken.
Bis vor gut 1 Jahr reichte bei geringen Einnahmen eine einfache Anlage der Steuererklärung aus mit allen Einnahmen und Ausgaben.
Standort Niedersachsen.
Hat sich was verändert? Was?
Danke im Voraus

Hallo

was soll sich denn verändert haben? Haben sie schon einen kongreten Hinweis bspw. FA hat das Formular nicht akzeptiert etc.?

Guten Abend,
die Information in der Frage ist zu wenig.
Es geht vermutlich lediglich um gelgentliche Vermietung.
Doch Grundsätzlich würde ich die Werbungskosten für das vermietete Zimmer berechnen und in der Anlage Vermietung und Verpachtung angeben.
D.h. wenn das Zimmer ein Teil des Hauses oder der Wohnung ist, dann würde ich die Nebenkosten anteilig (auf der Fläche bzw. dann auf die Vermietungszeit bezogen) berechnen und diese als Werbungskosten angeben. Die Nebenkosten können Wasser, Elektrizität, generall alle laufende bzw. Fixkosten sein. Auch die Möblierung würde ich anteilig berechnen und evtl. abschreiben. D.h. ich würde die Mieteinnahmen angeben und dann berechne ich die Werbungskosten. Die Vermietungszeiten sollten genau angegeben sein; denn das erhöht auch die Glaubwürdigkeit.
Ob in Niedersachsen die Situation anders ist, kann ich nicht beurteilen. Ich hoffe, das hilft

Bis vor gut 1 Jahr reichte bei geringen Einnahmen eine
einfache Anlage der Steuererklärung aus mit allen Einnahmen
und Ausgaben.

das ist auch immer noch so. die „einfache anlage“ heisst anlage V und die gibts schon lange. evtl. gibt sich der SB beim FA aber auch mit einer aufstellung der einnahmen und ausgaben zufrieden und übernimmt den wert ohne die einreichung dieser anlage V.

aber einen systemwechsel oder ähnliches gibt es da nicht.

gruß inder

Nein, aber die Presse macht derzeit Wirbel, Focus Online usw verunsichern Vermieter , Danke für die Info

Ja, es hat geholfen. Vielen Dank

VIELEN DANK