Hallo,
seit kurzem geht den Vermietern bei Wohnraumportalen die Luft aus weil niemand weis was er darf oder nicht.
Hier meine Frage zu diesem Thema:
Wenn man in seinem eigenen Eigentum ein Zimmer für Kuzzeitvermietung oder für Messegäste, Monteure usw. anbietet, was muss man steuerlich beachten um nicht in die Röhre zu gucken.
Bis vor gut 1 Jahr reichte bei geringen Einnahmen eine einfache Anlage der Steuererklärung aus mit allen Einnahmen und Ausgaben.
Standort Niedersachsen.
Hat sich was verändert? Was?
Danke im Voraus