Airline

Liebe/-r Experte/-in,
Ich hatte die Anfrage gestern schon gestellt, gehe aber davon aus, dass sie nicht raugegangen ist, da ich sie in meinem Account nicht sehen kann.

Auf unserer Rueckreise von Costa Rica hat Continental nach 12 Stunden um 2am den Weiterflug von Newark nach FRA wegen technischer Maengel abgesagt, Entschaedigung angekuendigt, und uns Hotelvoucher gegeben. Am naechsten Tag hat der Kundenservice gesagt, dass der Flug nur verspaetet sei und dass die Airline keine Entschaedigungen zahlt. Man hat uns trotz nachfragen keinerlei Informationen gegeben, wie wir Entschaedigungen verlangen koennen. 21 Stunden nach urspruenglicher Abflugzeit sind wir mit neuer Flugnummer abgeflogen.
Meine Recherche hat bisher ergeben, dass wir ein Anrecht auf Entschaedigung haben koennten.
Wird das EU Recht auch angewendet, wenn es sich um den Rueckflug in ein EU Land handelt mit einer amerikanischen Airline, wenn die Tickets in DE gebucht wurden?
Wie kann man die Entschaedigung verlangen? Worauf muss man achten?
Ist es moeglich, dass Continental keine DE Adresse hat und alles ueber die USA laufen muss?

Vielen Dank im Voraus fuer die Unterstuetzung. Falls die Nachricht doppelt kam, bitte ich um Entschuldigung.

Sabine

Liebe Sabine,

Neben dem Hotelvoucher sollte schon auch noch eine weitere Schadenersatzleistung möglich sein. Kommt aber auch ein bisschen darauf an, inwieweit die Airline diese Verspätung verschuldet hat oder es höhere Gewalt war.

Da es sich bei Continental auch noch um eine amerikanische (also nicht EU) Airline handelt, könnten evtl andere Grundsätze gelten. Es gibt hier auch eine Niederlassung von Continental, ich würde denen eine Beschwerde schreiben, in der Du auf Deinen durch die Verspätung erlittenen Schaden eingehst und einen Schadenersatz forderst.

Hier die Kontaktdaten:

Continental Airlines, Inc.
Siemensstraße 9
63263 Neu-Isenburg
Tel.: 06102-78333
Fax.: 06102-783175

Viel Erfolg!

LG
Tanja

Hallo Sabine,

leider kann ich im Detail dazu rein gar nichts sagen…

ABER: Eine kurze Recherche auf der Continental.com-
Seite führte mich ganz unten auf den Link zum
„Beförderungsvertrag“, den Sie auch hier finden:
https://www.continental.com/web/de-
DE/content/co_contract_of_carriage.2009100101.pdf
In den Regeln 24 und folgende sollten Sie fündig
werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich hier nicht tiefer
einsteigen kann. Ggf. hilft die Verbraucherzentrale
oder Ihre Rechtschutzversicherung weiter.

Beste Grüße,
Der Weltenbummler76

MoinMoin und Dank für die Anfrage.
Da ich keine Rechtsauskunft geben darf, schauen Sie sich dieses hier zum Thema an:

http://www.passagierrecht.de/

Beste Grüße

Hallo,

kann ich leider nicht helfen, ich bin flieger, kein jurist :smile:

Hallo Sabine, hab nach einigem hin-und-her schauen auch festgestellt, das bei US-Airlines nicht viel mit Passagierrecht zu holen ist. Diese Regeln die du ansprichst beziehen sich auf die EU-Richtlinien und können daher nicht auf die USA angewendet werden, wenn die Airline dort ansässig ist. (Es gibt jedoch auch Ausnahmen was den Verkehr zwischen USA und EU angeht.)
Etwas hilfreich ist vielleicht dieser Link…

http://www.vielfliegertreff.de/nordamerikanische-air…

Weiterhin solltest du wissen, das es die Continental nicht mehr gibt, die sind mit United Airlines fusioniert oder/sind geschluckt worden.

gruss ein airliner :smile: