ich wollte mit einer Freundin am 17.10.09 für eine Woche in die Türkei fliegen.
Gestern bekamen wir dann einen Anruf, dass unser Flug am 17. nicht stattfinden kann, und wir deswegen erst am 18.10. fliegen können.
Soweit, so gut. Aber nun sollen wir pro Person 50€ mehr zahlen. Ist das in Ordnung?
Immerhin können wir ja nichts dafür, dass die Flugzeiten sich geändert haben!
Wenn es eine Buchung bei einer seriösen Airline ist: Umgehend schriftlich antworten: Wir zahlen den Mehrpreis nicht. Wenn wir 1d später fliegen müssen, berechnen Ihnen die uns entstehenden Mehrkosten.
Was ist denn mit der Hotelbuchung? MfG
war das nur der Flug? Gebucht über die Fluggesellschaft oder über einen Veranstalter? Charter- oder Linienflug? Da gibt es sehr unterschiedliche Bedingungen…
Es handelt sich um Sky Airlines.
Was mit der Hotelbuchung ist? Keine Ahnung, uns wurde versprochen, dass der Reiseveranstalter sich darum kümmert.
Es ist unser erster Urlaub, und deswegen wissen wir auch nicht so genau, wie wir uns verhalten sollen…
also nochmal: Ihr habt eine Pauschalreise (Flug, Transfer, Hotel) über GTI in einem Reisebüro gebucht. Jetzt wurde der Hinflug (nur der Hinflug?) um einen Tag nach hinten verschoben und dafür sollt Ihr bezahlen?
Marschiere ins Reisebüro und sage denen, dass Du diese Entscheidung nicht akzeptierst. Wenn die auf dieser Version bestehen dann sollen sie Dir das schriftlich geben und Du kündigst den Vertrag ohne Gebühren weil der Zuschnitt der Reise massiv verändert wurde. http://www.reiserecht-fuehrich.de/Praxistip-Index/Fl…
Wird halt u.U. schwierig, eine Alternative zu finden. Dein Reisebüro sollte Dich im Übrigen dahingehend beraten…
Ich verstehe das so Flug + Hotel über Sky-Airline gebucht. Richtig?
Meldet den Sachverhalt sofort an eine Verbraucherberatung. Wenn möglich per E-Mail oder wendet euch umgehend an einen Rechtsanwalt.
MfG
ich bin auch auf der Seite des Reisenden. Deshalb habe ich ihn gebeten, zuerst einmal beim Reisebüro nachzufragen (hat er nämlich offensichtlich bisher nicht gemacht) bevor er zum Anwalt, zur Verbraucherberatung oder sonstwohin rennt.
Reden, reden, reden. Das ist in solch einem Fall wichtig. Nicht in Internetforen nach irgend welchen Fällen suchen und Rat von jemandem einholen (z.B. von mir) der nur 10% der Begleitumstände kennt.
Meldet den Sachverhalt sofort an eine Verbraucherberatung.
Wenn möglich per E-Mail oder wendet euch umgehend an einen
Rechtsanwalt.
Was kostet eine Erstberatung beim Rechtsanwalt?
Es geht um 2x50 Euro.
Irgendwie scheint mir der Rat von Rolf eher dazugeeignet zu sein, schnell Hilfe zu bringen.
Im Übrigen ist es erstmal wurscht, wer der Reiseverantstalter ist. Ich buche ja gerade deswegen in einem Reisebüro weil ich dort einen Ansprechpartner habe, der mir zu Seite steht, wenn es Schwierigkeiten geben sollte.
Die RA-Beratung kostet mich nichts.
Das Problem und Risiko bei Streithanseln liegt ohnehin an den Gerichtsgebühren. Bei dem niedrigen „Streitwert“ würde ich niemals ein Gericht anrufen (lassen). Auch der Vertragspartner (Reisebüro, Reisevermittler, Reiseveranstalter???) wird in jedem Fall an einer außergerichtlichen und einvernehmlichen Regelung gerne zustimmen.
Das Problem ist nur: Wie formuliere ich meine Argumente um möglichst eine Entschädigung durchzusetzen die meinen Vorstellungen entspricht. MfG
Nur, wenn eine entsprechende Versicherung vorhanden
Das Problem ist nur:
Nein, das Problem ist: wie stelle ich es an, dennoch einen erholsamen Urlaub ohne Ärger-Elemente zu genießen.
Und warum nicht, das Reisebüro erstmal dafür benutzen, wofür es (auch) da ist?
Du hast ja recht. Wer ist (juristisch) der Vertragspartner? Das Reisebüro, die Reisevermittlung, die Airline, oder der Reiseveranstalter. Das ist und bleibt (m)ein Problem!! MfG
juristisch ist der Reiseveranstalter der Reisevertragspartner. Darüber hinaus ist das Reisebüro als Handelsvertreter Vertragspartner des Kunden (Geschäftsbesorgungsvertrag).
reiserolf wrote: Juristisch ist der Reiseveranstalter der Reisevertragspartner. Darüber hinaus ist das Reisebüro als Handelsvertreter Vertragspartner des Kunden (Geschäftsbesorgungsvertrag).
Das dachte ich auch immer, dem ist jedoch nicht immer so!
PKW gebucht über den Reisevertragspartner (Hotel+Flug+PKW). PKW-Rechnung kam jedoch von der Mietwagenfirma. Aufpassen: Richtig wäre es gewesen, wenn die Leihwagenkosten auch von dem Reisevertragspartner eingezogen worden wären, die Beanstandung und deren Lösung war ein einvernehmlich lösbares Problem. MfG
Das dachte ich auch immer, dem ist jedoch nicht immer so!
Wir haben jetzt aber über das o.a. Problem gesprochen - und da ist es so.
PKW gebucht über den Reisevertragspartner (Hotel+Flug+PKW).
PKW-Rechnung kam jedoch von der Mietwagenfirma. Aufpassen:
Richtig wäre es gewesen, wenn die Leihwagenkosten auch von dem
Reisevertragspartner eingezogen worden wären, die Beanstandung
und deren Lösung war ein einvernehmlich lösbares Problem. MfG
Von wem die Kosten eingezogen werden, ist unerheblich. GESCHULDET, wird immer vom Reisenden an den Leistungsträger (Reiseveranstalter, Autovermieter). Ob die Zahlung direkt an den Leistungsträger oder an das Reisebüro geleistet wird, spielt keine Rolle und ist eher ein verwaltungstechnisches Thema.