eine Airline teilt einem Kunden mit, dass sie ihm den wegen einer Flugverspätung eingeforderten Entschädigungsbetrag überwiesen hat, aber die Gutschrift 20-30 Werktage dauern könnte.
Als der Kunde nach 40 Werktagen den fehlenden Zahlungseingang reklamiert, erhält er auch in den folgenden 2 Wochen weder eine Zahlung, noch eine Antwort.
Welche Zahlungsfristen müsste die Airline einhalten?
Bliebe der Kunde auf Gerichts- und Anwaltskosten sitzen, wenn der Betrag zwischenzeitlich doch noch einginge?
Wäre das ein Fall für die Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr, wenn ihr die Airline angeschlossen wäre?
Ist das eine neue Masche von Airlines sich vor eiiner Zahlung zu drücken?
Nur reklamiert oder Zahlungsfrist gestellt?
Wenn nur reklamiert, dann Zahlungsfrist schriftlich per Einwurfeinschreiben stellen.
Wenn das nicht hilft Mahnverfahren einleiten. ramses90
Die erste Frist (3 Wochen) wurde mit Geltendmachung des Ausgleichsanspruches per Einschreiben-Rückschein gesetzt.
Nachdem der Ausgleichsanspruch von der Airline per E-Mail anerkannt und angeblich überwiesen wurde, aber kein Zahlungseingang festzustellen war, erfolgte die Reklamation mit erneuter Fristsetzung ( 2 Wochen), allerdings diesmal per E-Mail.
Wäre vor Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe jetzt noch eine Mahnung mit erneuter Fristsetzung per Einschreiben ratsam?
hast du für diesen unsinn auch irgendeinen beleg? und bevor du darauf antwortest: schon mal darüber nachgedacht, wie eine bestellung im internet abläuft?
Es empfiehlt sich wohl aus Beweisgründen Mahnungen mindestens per Einwurfeinschreiben zu versenden.
Aber :
" Mahnung per E-Mail zulässig. Da eine gesetzliche Bestimmung für Mahnungen nicht vorhanden ist, ist diese an keine bestimmte Form gebunden und kann daher mündlich, schriftlich oder per Fax oder auch E-Mail erfolgen."
schreibt u.a. Rechtsanwalt B. dazu.
Wäre denn überhaupt in diesem Fall nach der ersten Fristsetzung, die ja per Einschreiben erfolgte, eine oder auch mehrere weitere erforderlich und ggf. wie viele?