vielleicht kennt sich ja jemand mit diesem speziellen Fall aus.
Ein alleinreisendes Kind (6 Jahre alt), soll alleine mit einer großen deutschen Airline zu seiner Großmutter nach Spanien fliegen. Die Mutter kümmert sich um alle Formalitäten und bringt das Kind zum Flughafen. Dort wird das Kind der Mutter mehr oder weniger sofort weggenommen ohne Gespräch. Es ist keine richtige Verabschiedung von Mutter und Kind möglich. Kurz darauf wird die Mutter vom Piloten auf dem Handy angerufen, da das Kind weint. Die Mutter darf daraufhin kurz in den Flieger kommen. Schon gleich wird sie von einer unfreundlichen Flugbegleiterin empfangen, die sich darüber echauffiert, dass man ein Kind doch nicht alleine fliegen lassen könne. Daraufhin fängt das Kind erst recht an zu weinen und der Pilot entscheidet, dass er das Kind nicht mitnimmt.
Das Kind hatte sich auf den Flug alleine sogar gefreut. Natürlich ist es bei einem solchen Verhalten nicht gerade glücklich.
Die Frage ist nun: Kann ein Crewmitglied einfach nach Gutdünken entscheiden, dass es das Kind nicht mitnimmt? Die Crew hatte augenscheinlich keine Lust, ein alleinreisendes Kind an Bord zu haben. Die Airline möchte außerdem den nicht angetretenen Flug nicht erstatten, sondern nur die Steuern und Gebühren, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Euro.
Wie sieht das Ganze rechtlich aus? Müßte denn nicht wenigstens der bezahlte Flug erstattet werden? Gibt es in diesem Falle kein Recht auf Beförderung?
Der Pilot hat im Flugzeug die Entscheidungsgewalt. Dies fällt unter die Boardgewalt des Luftfahrzeugsführers §3 Abs.1 LuftVO. Dadurch hat er die Berechtigung auch Personen des Flugzeugs zu verweisen ohne das die Fluggesellschaft dafür haftbar gemacht werden kann.
Dies trifft z.B. zu wenn sich Personen ungebührlich verhalten (Sittenwiedrigkeit). In deinem Fall kann und darf sich die Flugbegeliter nicht ausschließlich um ein Kind kümmern aus welchen gründen auch immer weil Sie der verlängerte Arm des Piloten im Passagierraum sind und die Mitverantwortung für die nötige Sicherheit an Board tragen müssen.
Hallo,
es wäre hilfreich zu wissen um welche Airline es sich handelt. Es gibt da im Vorfeld sehr genaue Angaben darüber, wie ein alleinreisendes Kind „organisiert“ wird. Wenn keine normal ablaufende Verabschiedung möglich ist, dann sollte man sich über die Reaktion des Kindes nicht wundern.
Ein 6-jähriges Kind wird besonders behandelt. Das bedeutet, dass eine Flugbegleitung extra für die alleinreisenden Kinder bestellt wird und dafür wird auch bezahlt.
Ein weinendes Kind sollte auch keine Gefahr für den Flug darstellen, sondern spiegelt eher die Inkompetenz der Flugbegleiter wieder.
Eine vernünftige Verabschiedung und eine Coca Cola an Board sollte jedes Kind in die Lage bringen einen Kunrzstreckenflug zu überstehen.
Ich empfehle einen Anwalt zu nehmen und die Rückerstattung einzufordern - gerade wenn die Airline eine Zusatzgebühr für die Betreuung erhoben hat und nachweislich keine Verabschiedung möglich war.
Hat sich das im laufe der Zeit geändert? Als Kind bin ich auch viel alleine geflogen da hatte ich keine extra Flugbegeleiterin. Ich wurde zwar gesondert geboardet konnte mich aber auch nicht groß von meinen Eltern verabschieden. Im Flugzeug selbst wurde ich wie ein normaler Passagier behandelt (Alter 5-8).
Kommt auf die Fluggesellschaft an, ich habe noch nie von Kindern unter 9?10? gehört die allein reisen. In den Flügen in denen ich bisher saß mit allein fliegenden Kindern, saßen diese quasi zusammen im vorderen Teil mit einer Betreuung, Probleme gab es nur einmal mit einem Kind, dass die Sprache nicht sprach und von einem anderen Passagier beruhigt werden musste.
Na so einfach ist das eben nicht.
Wenn die Airline den Beförderungsauftrag annimmt, das Kind nach Spanien zu fliegen und dafür wahrscheinlich sogar mehr Geld haben will, dann hat sie auch sicher zu stellen, das das Kind betreut wird. Kann sie das nicht, macht sie sich Schadensersatzpflichtig.
Wo du den Haftungsauschluss für die Airline her hast, kannst du uns bestimmt belegen, in den gängigen Kommentierungen hab ich darüber nichts gefunden…
vielen Dank erstmal. Es handelt sich um Air Berlin. Es wurde inzwischen darum gebeten, genau darzulegen, wie sie rechtfertigen, dass ohne besondere Gründe die Beförderung verweigert werden kann.
Laut eines Schreibens der Airline, hat der Kapitän einer Beförderung nicht zugestimmt aufgrund der „Verfassung“ des Kindes.
vielen Dank erstmal. Es handelt sich um Air Berlin. Es wurde
inzwischen darum gebeten, genau darzulegen, wie sie
rechtfertigen, dass ohne besondere Gründe die Beförderung
verweigert werden kann.
Meine Nicht ist schon mehrmals allein mit Air Berlin geflogen, und es klappt alles prima, die Betreuung war in Ordnung.
Air Berlin bietet ja sogar extra diesen Service mit der „Extrabehandlung“ für alleinreisende Kinder an, da wundert mich deine Schilderung schon ein wenig. Es muss sich hier wohl um besonders „kompetente“ Flugbegleiter gehandelt habe…