Airline reagiert nicht auf Gepäckreklamation

Hallo,

was kann man tun, wenn bei einem Flug das Gepäck beschädigt wurde (mit Bestätigung von der Lost+Found-Stelle), die ausländische Fluggesellschaft aber nicht in angemessener Frist reagiert, auf E-Mails und Faxe an die entsprechende Stelle (in D)?
Gibt es eine übergeordnete Stelle, an die man sich wenden kann?
Wäre eine Durchsetzung mittels gerichtlichem Mahnbescheid evtl. möglich? Oder scheitert das daran, daß die Gesellschaft in Deutschland nur Büros unterhält, den Sitz aber im Ausland hat?

Vielen Dank im voraus

Hallo,

wenn der Flug über ein Reiseunternehmen gebucht wurde,
evt. dort einmal nachfragen. Denn auch diese könnten für das beschädigte Reisegepäck zuständig sein.

Evt. kann man auch einmal bei der Hausratsversicherung nachfragen.
Bei einigen Tarifen sind Beschädigungen an aufgegebenem Reisegepäck
mitversichert.

Gruß Merger

Hallo,

wenn der Flug über ein Reiseunternehmen gebucht wurde,
evt. dort einmal nachfragen. Denn auch diese könnten für das
beschädigte Reisegepäck zuständig sein.

Danke für den Hinweis; jedoch ist es wohl so, daß sich die Buchungsportale/Reisebüros für solche Fälle als nicht zuständig erklären, weil die Fluggesellschaft für das Gepäck zuständig sei.

Evt. kann man auch einmal bei der Hausratsversicherung
nachfragen. Bei einigen Tarifen sind Beschädigungen an aufgegebenem
Reisegepäck mitversichert.

Das geht natürlich nur, wenn eine Hausratversicherung besteht. Bei der Rechtsschutzversicherung ist oft eine Selbstbeteiligung von typischerweise 150 Euro vereinbart - das übersteigt i.d.R. den Streitwert bei einem beschädigten Koffer bereits. Wobei mir nicht klar ist, wie das ist, wenn man vor Gericht gewinnt: Erhält man die SB dann zurück, wenn der Versicherer keine Kosten tragen mußte, weil die Gegenpartei die Anwaltskosten tragen muß?