Airlines: Beschädigungen bei Gepächdurchsuchung

Hallo,
nach dem Eichecken bei der isrealischen Airline El Al, bekannt für die höchsten Sicherheitsstandards weltweit, wird der Koffer geöffnet, dabei wird die Kosmetiktasche durchsucht, Flakóns geöffnet und nicht ordnungsgemäß wieder verschlossen, ebensowenig wie die Kosmetiktasche selbst. Nach Ankunft ist Make up ausgelaufen, Kompaktpuder zerbröselt und zudem die Kleidung und Kosmetiktasche verschmutzt.
Gibt es einen REgressanspruch?
Vielen Dank,
freddi

Hallo,

nach dem Eichecken bei der isrealischen Airline El Al, bekannt
für die höchsten Sicherheitsstandards weltweit, wird der
Koffer geöffnet, dabei wird die Kosmetiktasche durchsucht,
Flakóns geöffnet und nicht ordnungsgemäß wieder verschlossen,
ebensowenig wie die Kosmetiktasche selbst. Nach Ankunft ist
Make up ausgelaufen, Kompaktpuder zerbröselt und zudem die
Kleidung und Kosmetiktasche verschmutzt.
Gibt es einen REgressanspruch?

zumindest im deutschen Recht gilt verkürzt, dass derjenige, der was kaputt macht, den Schaden zu ersetzen hat. Ob das ganze in Deutschland stattgefunden hat und somit deutschem Recht unterliegt, ist der Schilderung nicht zu entnehmen.

[MOD: Teil des Beitrags gelöscht]

Gruß

S.J.

zumindest im deutschen Recht gilt verkürzt, dass derjenige,
der was kaputt macht, den Schaden zu ersetzen hat. Ob das
ganze in Deutschland stattgefunden hat und somit deutschem
Recht unterliegt, ist der Schilderung nicht zu entnehmen.

selbst wenn es in deutschland stattgefunden hat, zählt hier nicht das deutsche recht. stichworte: internationale abkommen; iata.