Akadamischer Grad

Ich würde gerne wissen ob ich nach einer 2001 abgeschlossenen Berufsausbildung zum Mediendesigner in Bild und Ton an einer Design Akademie, also nicht an einer Hochschule, im Hochschulrecht als Akademiker gelte.

Vielen Dank!

I´m so sorry,

aber ich bin beruflich zu lange aus dem akademischen Dienst als das ich hierzu und im speziellen " zu Medien" keine adäquate Antwort geben kann.
Es tut mir leid.

Ciao

Ferdinand

Keine Ahnung

Hallo,

einfache Antwort: Nein.

Akademische Grade sind ein System von Abschlussbezeichnungen, die von Hochschulen aufgrund eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums oder aufgrund einer besonderen wissenschaftlichen Leistung vergeben werden. Ein akademischer Grad wird nach einem mit Hochschulprüfung abgeschlossenen Studium durch eine Urkunde verliehen.

Liste von akademischen Graden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_akademischer_Grad…

Viele Grüße

Wikipedia als Quelle anzugeben ist nicht der Weisheit letzter Schluss, denn auch dort steht geschrieben:

http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsakademie

Rechtliche Wertung
Mit Abschlüssen an Berufsakademien bestehen in der Regel dieselben Berufsmöglichkeiten wie mit fachlich entsprechenden Diplomabschlüssen an Fachhochschulen, eingeschlossen den öffentlichen Dienst. Im Unterschied zu Fachhochschulen gelten Berufsakademien jedoch nicht als Hochschulen und verleihen das Diplom (BA) als „staatliche Abschlussbezeichnung“ anstatt als akademischen Grad. Dies hat in der Berufspraxis insoweit Bedeutung, als dass BA-Absolventen eine weniger breit gefächerte Ausbildung erhalten haben als Hochschulabsolventen. Die Möglichkeiten zum weiterführenden Studium im Hochschulbereich können sich allerdings je nach Bundesland und Hochschule unterscheiden.

Dennoch vielen Dank!

Ja aber da steht doch, dass Berufsakademien NICHT als Hochschulen gelten und somit besteht nach dem Hochschulgesetz auch kein akademischer Grad in Ihrem Fall. Das war doch Ihre Frage, oder? Was wollten Sie mir jetzt mir Ihrer Antwort sagen?

…Im Unterschied zu Fachhochschulen gelten
Berufsakademien jedoch nicht als Hochschulen und verleihen das
Diplom (BA) als „staatliche Abschlussbezeichnung“ anstatt als
akademischen Grad…

Entschuldige! Letztlich geht es um eine Bewerbung um eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter, deren Vorraussetzungen eben eine akademischer Grad ist oder sein könnte. Ich bin nicht diplomierter Mediendesigner in Bild und Ton. Meine Ausbildung habe ich an einer Berufsakademie gemacht.

Ich bin nun etwas verunsichert ob "Mit Abschlüssen an Berufsakademien bestehen in der Regel dieselben Berufsmöglichkeiten wie mit fachlich entsprechenden Diplomabschlüssen an Fachhochschulen, eingeschlossen den öffentlichen Dienst. " seine Richtigkeit hat oder letztlich wie gross der Verhandlungsspielraum ist, bzw. sein wird?

Besten Dank nochmals für Ihre Hilfe!

Hallo,

also wenn es um eine Bewerbung geht, würde ich entweder direkt dort anrufen und nachfragen oder einfach darauf losbewerben. Mehr als Absagen können sie nicht. Wenn sie absagen kann man ja auch nochmal nachfragen, an was es denn gelegen hat.

Ich wünsche viel Erfolg!

Berufsausbildung zum Mediendesigner in Bild und Ton an einer Design Akademie, also nicht an einer Hochschule, im Hochschulrecht als „Akademiker“ gelte.
In deinem Fall leider „Nein“
Man spricht heute von Akademiker, wenn man Leute mit Hochschulabschluss meint
Als Hochschulabschluss wird der nach einem Hochschulstudium verliehene akademische Grad oder sonstige Studienabschluss durch kirchliche oder staatliche Prüfung. In Deutschland gibt es die folgende akademischen Grade nach einer bestandenen Hochschulprüfung. Die angegeben Studienzeiten sind Regelstudienzeiten.
• Bachelor (auch Bakkalaureus) nach 3-jährigem Studium an einer Hochschule (seltener auch bis zu 4 Jahre)
• Diplom (FH) nach 4-jährigem Studium an einer Fachhochschule
• Diplom (DH) nach 3-jährigem Studium an einer Dualen Hochschule.
• Akademiebrief, nach einem Kunststudium an einigen Kunsthochschulen
• Magister nach 4- bis 5-jährigem Studium
• Diplom (in Bayern auch Diplom (univ.)) nach 4- bis 5-jährigem Studium an einer Universität/Technischen Universität, Kunsthochschule bzw. Technischen Hochschule
• Master (auch Magister) nach einem konsekutiven Studium von insgesamt 5 Jahren
• Meisterschüler, nach einem Weiterbildungsstudium an Kunsthochschulen
• Lizentiat
• Doktor nach einer Promotion oder einem Promotionsstudium (nur an Universitäten, Technischen Universitäten und Hochschulen sowie diesen gleichgestellten Hochschulen und einigen Kunsthochschulen und Kirchlichen Hochschulen möglich)
Hochschulabschlüsse können in Deutschland staatliche Universitäten, Technische Hochschulen, Kunsthochschulen, Fachhochschulen usw. sowie staatlich anerkannte Hochschulen, etwa kirchliche Hochschulen verleihen. Berufsakademien sind dagegen keine Hochschulen und verleihen ihre Abschlüsse als staatliche Abschlussbezeichnungen.
Die Abschlüsse staatlicher Berufsakademien sind staatliche Abschlussbezeichnungen, da es sich nicht um Hochschulen handelt und somit auch keine akademischen Grade vergeben werden dürfen. Dies gilt sowohl für die Diplom-(BA)- als auch für die Bachelorabschlüsse der Berufsakademien. Die Duale Hochschule Baden-Württemberg als Nachfolgeeinrichtung der baden-württembergischen Berufsakademien vergibt akademische Grade; die vorher an den Berufsakademien erworbenen Abschlüsse sind aber weiterhin keine akademischen Grade. Eine Nachgraduierung zum „Diplom (DH)“ ist möglich.
Sogenannte „Studentische Grade“ sind traditionelle, aber nicht offizielle Bezeichnungen, wie „stud.“ oder „cand.“
Ich hoffe, es hilft dir etwas weiter.
All the Best

Nein. Du sagst selbst du hast eine Berufsausbildung gemacht. Es ist unabhängig von dem Jahr deines Abschlusses, da man mit einer abgeschlossenen Lehre nicht als Akademiker gilt. Man muss einen Hochschulabschluss besitzen.

Keine Ahnung!

Sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo Poverta,
zu deiner Frage:

Nein du würdest nur eine „staatliche Abschlussbezeichnung“ (BA) bekommen.
Somit handelt es sich nicht um einen von einer Hochschule, durch eine Hochschulprüfung erworbenen Titel bzw Grad.
Dieser würde dir mit einer Urkunde verliehen.
In der Berufspraxis bedeutet das, ein BA-Absolvent hat eine weniger „anspruchsvolle“ Ausbildung erhalten.

bitte die Frage weiterleiten:
http://www.mediadesign.de/

Am besten du rufst bei deiner Akademie an. Wenn sie eine private, aber staatlich anerkannte Akademie ist könnte dies schon der Fall sein. Wenn aber nicht, dann wohl eher nicht.

Frag doch einfach in der Akademie nach!

Okay! Vielen Dank nochmals für die zahlreichen Antworten! Ich glaube diese Frage kann als beantwortet geschlossen werden!

Mal ganz ehrlich mein Bester, woher soll ich das wissen?

Hallo,

da muss ich leider passen.

Es könnte aber sein, das es im Hochschulrecht den Begriff Akademiker gar nicht gibt.

Gruß

RHW

Hallo poverta,

tut mir leid, dazu habe ich leider keinen hilfreichen Beitrag.

Viel Glück!