Akademische Titel

Hallo,

wahrscheinlich passt meine Frage eher ins Universität und Schule - Brett, aber irgendwie hat es mich mehr hierher gezogen.
Folgendes:

Wenn man z.B. an einer Universität einen Abschluss macht (sagen wir ein Diplom), dann darf man danach zumeist einen Titel führen.
Man darf sich dann z.B. Diplom-Physiker oder Diplom-Mediziner oder sowas nennen. Das kann dann auch auf Visitenkarten oder auf Schildern vermerkt werden: z.B. „dipl.-med. Max Mustermann“.

Meine Frage nun:
Wie sieht das aus, wenn man ein Vordiplom bekommt. Ist ja auch ein Hochschulabschluss. Ist man dann „vordipl.-phys. Max Mustermann“?

Offensichtlich gibt es ja recht gebräuchliche Abkürzungen für häufig auftretende Titel. z.B. dipl.-med. oder Dr. oder ähnliches.
Sind diese Abkürzungen normiert?
Darf man auch „diplommed. Max Mustermann“ schreiben?

Wäre Euch für Antworten sehr dankbar.
Beste Grüße,
Philipp

Auch hallo.

Wenn man z.B. an einer Universität einen Abschluss macht
(sagen wir ein Diplom), dann darf man danach zumeist einen
Titel führen.

Ja

Man darf sich dann z.B. Diplom-Physiker oder Diplom-Mediziner
oder sowas nennen. Das kann dann auch auf Visitenkarten oder
auf Schildern vermerkt werden: z.B. „dipl.-med. Max
Mustermann“.

Diplom-Mediziner ? ^^ Nicht ‚nur‘ Mediziner ? Oder Doktor ?

Meine Frage nun:
Wie sieht das aus, wenn man ein Vordiplom bekommt. Ist ja auch
ein Hochschulabschluss.

Vorsicht: vor dem offiziellen Abschluss kann man immer noch abbrechen :wink:

Ist man dann „vordipl.-phys. Max
Mustermann“?

„Cand. Dipl.-Phys. Max Mustermann“

Offensichtlich gibt es ja recht gebräuchliche Abkürzungen für
häufig auftretende Titel. z.B. dipl.-med. oder Dr. oder
ähnliches.
Sind diese Abkürzungen normiert?
Darf man auch „diplommed. Max Mustermann“ schreiben?

Also normal müsste „Dr. med. Max Mustermann“ sein…

HTH
mfg M.L.

bissle differenzierter

Wenn man z.B. an einer Universität einen Abschluss macht
(sagen wir ein Diplom), dann darf man danach zumeist einen
Titel führen.

Nein, das ist ein akademischer Grad, der auch kein Namensbestandteil ist wie Dr. oder Prof!

Man darf sich dann z.B. Diplom-Physiker oder Diplom-Mediziner
oder sowas nennen. Das kann dann auch auf Visitenkarten oder
auf Schildern vermerkt werden: z.B. „dipl.-med. Max
Mustermann“.

Meine Frage nun:
Wie sieht das aus, wenn man ein Vordiplom bekommt. Ist ja auch
ein Hochschulabschluss. Ist man dann „vordipl.-phys. Max
Mustermann“?

cand. Ing. hieß das z.b. bei mir.

cand med würde ich schreiben. Nicht jeder Arzt hat einen Doktortitel. Das wird immer wieder gerne durcheinandergewürfelt.

Also normal müsste „Dr. med. Max Mustermann“ sein…

Das mit Sicherheit nicht, denn die Promotion hat mit dem Abschluß des Studium nichts zu tun.

Es ist zu unterscheiden. nach m. W. gibt es akad. Grade und Titel. Die Grade erwibt man mit erfolgreichen Bestehen der universitären Abschlußprüfungen für Studiengänge, z. B. den Grad „Diplom-Kaufmann“ in Betriebswirtschaft.

Akademische Titel erwirbt man dagegen, wenn man bestimmte Prüfungssystem einer Universität durchläuft, z. B. die Promotion um den Doktortitel zu erwerben. Daher ist Mustermann auch Arzt ohne Doktor zu sein, wenn er den Studiengang erfolgreich hinter sich gebracht hat

Hallo,

Meine Frage nun:
Wie sieht das aus, wenn man ein Vordiplom bekommt. Ist ja auch
ein Hochschulabschluss. Ist man dann „vordipl.-phys. Max
Mustermann“?

Du irrst, ein Vordiplom ist genausowenig ein Abschluß, wie eine Zwischenprüfung bei Auszubildenden ein Berufabschluß ist.
Es ist eine Zwischenprüfung, mehr nicht!

Offensichtlich gibt es ja recht gebräuchliche Abkürzungen für
häufig auftretende Titel. z.B. dipl.-med. oder Dr. oder
ähnliches.

Es wäre mir neu, daß ein Mediziner mit einem Diplom abschließt.
Er wird examiniert und erhält dann irgendwann eine sog. Aprobation, d.h. eine Genehmigung selbständig zu behandeln.

Sind diese Abkürzungen normiert?

http://de.wikipedia.org/wiki/Akademischer_Grad
und
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_akademischer_Grad…

Darf man auch „diplommed. Max Mustermann“ schreiben?

Es wäre zumindestens sehr ungewöhnlich bis falsch.
Rechtliches kann ich nicht dazu sagen, aber ich kann mir vorstellen, daß es Probleme geben kann.

Gandalf

Hallo!

Es wäre zumindestens sehr ungewöhnlich bis falsch.
Rechtliches kann ich nicht dazu sagen, aber ich kann mir
vorstellen, daß es Probleme geben kann.

Die Rechtsgrundlage für die Verleihung eines akademischen Grades ist ja beim Diplom zum Beispiel die Diplomordnung der jeweiligen Fakultät. Ich kann nur von meiner juristischen Fakultät sprechen, dort ist in der Diplomordnung geregelt, dass der Titel Diplom-Jurist (Name der Universität) bzw. Diplom-Juristin (Name der Universität) heißt und dass man ihn Dipl.-Jur. (Name der Uni) abkürzen darf. Ich denke, dass das schon recht deutlich regelt, wie und in welcher Form man sich nun als diplomiert kenntlich machen darf. In anderer Form hat man den Grad nicht verliehen bekommen, also darf man auch nicht irgendwelche selbst erfundenen Abkürzungen benutzen.

Florian.

Hallo Gandalf,
Hallo Gandalf,

Offensichtlich gibt es ja recht gebräuchliche Abkürzungen für
häufig auftretende Titel. z.B. dipl.-med. oder Dr. oder
ähnliches.

Es wäre mir neu, daß ein Mediziner mit einem Diplom
abschließt.
Er wird examiniert und erhält dann irgendwann eine sog.
Aprobation, d.h. eine Genehmigung selbständig zu behandeln.

Gelle, alles was neu ist, kann nicht sein, oder?:wink:
Spass beiseite: Natürlich gibt es Dipl.-Med. als Grad, lässt sich z.B. sehr schnell über googeln bzw. offene Augen beim nächsten Spaziergang verifizieren …

Grüße
Jürgen

Ergänzung
Im Osten unseres neuen großen Landes findet man häufig die Bezeichnung „Dipl.-Stom.“ als Bezeichung für „Zahnarzt“, wobei sie das doch alle sind, also ZA sind doch alle diplomierte Stomatologen. Oder?

http://www.google.de/search?hl=de&q=Dipl.-Stom.&meta=

Vielleicht sind wir ja alle ein bisschen Bluna?

Dr. und Prof. ist ein Titel, das mit dem Ing, Dipl.Ing, Dipl.-Stom. und so weiter erinnert immer ein bisschen ans posen von Bodybildern.

Sorry
T.

Hi Jürgen,

Gelle, alles was neu ist, kann nicht sein, oder?:wink:
Spass beiseite: Natürlich gibt es Dipl.-Med. als Grad, lässt
sich z.B. sehr schnell über googeln bzw. offene Augen beim
nächsten Spaziergang verifizieren …

da hast Du ja völlig recht!
Seit wann gibt es denn den Dipl.-Med?
Die Medis in meiner Familie und Feundeskreis haben alle male noch ein Staatsexamen, oder ist das daß gleiche?

Etwas verwirrt

Gandalf

cand. med.
Hallo.

ich möchte mich der bisher einzig sinnvollen Antwort von Stefan anschließen. Bei mir war es so festgelegt:

  • Bis zum Vordiplom durfte ich mich „stud. ing.“ nennen (ganz grandios :smile:
  • mit Vordiplom „cand. ing.“
  • bis ich dann mit dem Abschluss als „Dipl.-Ing.“ mit dem Studieren fertig war

Ich habe gerade mal gegoogelt und festgestellt, dass auch „cand. med.“ geläufig ist und zumindest auch auf den Seiten von Universitäten und Medizinlehrstühlen verwendet wird.

Ich gehe davon aus, dass diese Bezeichnung auch äquivalent für andere Diplomstudiengänge ab dem bestandenen Vordiplom in der angepassten Form genutzt werden darf. Die Bezeichnung zu führen ist aber eher unüblich, wird vor allem für Veröffentlichungen oder Veranstaltungen genutzt, nicht im „normalen Leben“.

Viele Grüße

Andrea

Dr. ist kein Titel

Dr. und Prof. ist ein Titel, das mit dem Ing, Dipl.Ing,
Dipl.-Stom. und so weiter erinnert immer ein bisschen ans
posen von Bodybildern.

Wie schon oben geschrieben:

Weder Dr. noch Prof. sind Titel.

Dr. ist ein Grad, Prof. eine Berufsbezeichnung.

Oder woher soll die Definition „Titel“ stammen?

Viele Grüße
Frank

Dr. und Prof. sind keine Namensbestandteile
Hallo Stefan,

nur zwei kleine Richtigstellungen :wink:

Nein, das ist ein akademischer Grad, der auch kein
Namensbestandteil ist wie Dr. oder Prof!

Beides - Dr. und Prof. - sind keine Namensbestandteile.

Beide sind anredefähig, aber nicht -pflichtig. (d.h. wenn jemand mag, kann er den Gegenüber mit seinem Doktorgrad ansprechen, aber der Promovierte kann im Gegenzug nirgendwo darauf bestehen mit „Doktor Soundso“ angesprochen zu werden, ebenso ist eine Adressierung an „Herrn Soundso“ statt „Herrn Dr. Soundso“ korrekt).

Schau mal ins Paßgesetz: Da musste der Dr. speziell aufgenommen werden, gerade weil er kein Namensbestandteil ist. (Interessanterweise wird er auch noch in der verkürzten Form, also nur „Dr.“, nicht „Dr. med.“, „Dr. rer. nat.“ etc., angegeben, was eigentlich - juristisch spitzfindig - nicht die korrekte Angabe das Grades ist).

cand med würde ich schreiben. Nicht jeder Arzt hat einen
Doktortitel.

Doktor ist auch ein Grad und kein Titel.

Professor übrigens weder noch, nur eine Amtsbezeichnung.

Viele Grüße
Frank

Hi,

das ist insofern was anderes, dass ein Staatsexamen eine staatliche Prüfung ist, während ein Diplom von der Universität ausgegeben wird.

Ich weiß nicht, wie das bei den Medizinern ist, in Jura beendet man die universitäre Ausbildung, indem man beim Land das 1. Staatsexamen absolviert. Dieses erhält man dann vom Land. Man kann, wenn man möchte, sich dann auch noch das Diplom von der Uni geben lassen, weil man von der ja noch kein Abschlusszeugnis erhalten hat. Das machen aber die wenigsten, weil es praktisch wenig Bedeutung hat.
Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dankeschön,

ich bin jetzt ein gutes Stück schlauer als zuvor.

Danke Euch allen,
Philipp

PS: Ich weiß nicht, wie es bei den Ärzten genau ist, allerdings kenne ich viele, die ein Diplom haben. Ich habe auch schon das Diplomszeugnis von einigen gesehen. Seit wann die sowas kriegen weiß ich nicht, aber ich kenne vor allem etwas ältere Ärzte aus den etwas neueren Bundesländern mit Diplom. Vielleicht hilft das ja weiter.

PS: Ich weiß nicht, wie es bei den Ärzten genau ist,
allerdings kenne ich viele, die ein Diplom haben. Ich habe
auch schon das Diplomszeugnis von einigen gesehen. Seit wann
die sowas kriegen weiß ich nicht, aber ich kenne vor allem
etwas ältere Ärzte aus den etwas neueren Bundesländern mit
Diplom. Vielleicht hilft das ja weiter.

Hi,

korrekt. Dipl.meds. laufen primär in den 5nBl rum, weil in der DDR alle Studenten mit einem Diplom abgeschlossen haben. Da gab es keine Staatsexamina etc. Insoweit auch der Dr. im Osten keine faktische Voraussetzung für guten Arbeitsplatz war, laufen in den 5nBl eben viele „nur-dipl-med“ rum, wogegen in den alten Bl oft der „Dr.med.“ geläufig ist. Das liegt vielfach daran, dass der Staatsexamninierte (auch heute noch) nach dem 2. Examen keinen schönen / bekannten „Titel“ bekommt.

Welcher Jurist nennt sich schon gern „Rechtsassessor“ bzw. „Ass. iur.“? Wer sich nicht mit dem schnöden „Herr Rechtsanwalt“ zufrieden gibt, der hängt eben ein „Dr.“ bzw. „LL.M.“ an den Namen (nach erfolgter Dissertation oder Magisterarbeit).

Und beim Mediziner wird es auch so sein. Nach dem 1. Staatsexamen kann man sich ein Dipl. vergeben lassen, aber bringt nichts, weil man für praktische Arbeit sowieso das 2. Examen benötigt. Oft besteht bei den Meds auch noch eine Möglichkeit der praktischen Forschung, womit dann schnell der „Dr.“ angefügt ist…

Nichtsdestotrotz darf der Ost-Dipl (iur oder med) wegen Bestandsschutz auch weiterhin als Mediziner oder Rechtsanwalt oder Richter tätig sein…

Mfg vom

showbee