Hallo,
wahrscheinlich passt meine Frage eher ins Universität und Schule - Brett, aber irgendwie hat es mich mehr hierher gezogen.
Folgendes:
Wenn man z.B. an einer Universität einen Abschluss macht (sagen wir ein Diplom), dann darf man danach zumeist einen Titel führen.
Man darf sich dann z.B. Diplom-Physiker oder Diplom-Mediziner oder sowas nennen. Das kann dann auch auf Visitenkarten oder auf Schildern vermerkt werden: z.B. „dipl.-med. Max Mustermann“.
Meine Frage nun:
Wie sieht das aus, wenn man ein Vordiplom bekommt. Ist ja auch ein Hochschulabschluss. Ist man dann „vordipl.-phys. Max Mustermann“?
Offensichtlich gibt es ja recht gebräuchliche Abkürzungen für häufig auftretende Titel. z.B. dipl.-med. oder Dr. oder ähnliches.
Sind diese Abkürzungen normiert?
Darf man auch „diplommed. Max Mustermann“ schreiben?
Wäre Euch für Antworten sehr dankbar.
Beste Grüße,
Philipp