Akademischer Grad: Betriebswirt, Diplom u.a

Hallo zusammen!

Ich habe gerade in meinem Studium alle Prüfungen erfolgreich bestanden, das Praxissemester abgelegt und mir fehlt nur noch die Diplomarbeit zum Diplom-Betriebswirt (FH). Nun wird an meiner FH unter den Studierenden erzählt, daß man sich mit dem Zeitpunkt des Bestehens aller Prüfungen bereits Betriebswirt (FH) nennen darf, und mit dem Erhalten der Diplomurkunde Diplom-Betriebswirt (FH).
Nun ist meine Frage ob jemand weiß, inwieweit diese Aussage richtig ist. Beim googeln habe ich keine Hinweise und Infos gefunden; wahrscheinlich habe ich die falschen Suchbegriffe verwendet!
Wenn diese Aussage richtig ist, wo ist dies festgehalten bzw. geregelt (Gesetze, Verordnugen o.ä.)!

Vielen Dank schon mal für Eure Unterstützung und viele Grüße!

Andreas

wozu?
Hallo,

Zeitpunkt des Bestehens aller Prüfungen bereits Betriebswirt
(FH) nennen darf, und mit dem

hmm, da wäre ich mir nicht so sicher. Die Frage kannst Du Dir mit einer einfachen Überlegung selbst beantworten: Hast Du irgendeine Urkunde, die Dich zum führen dieses Phantasietitels berechtigt? Nein? Eine Hochschule handhabt es nämlich so, dass man eine Urkunde bekommt, wenn man einen Titel führen darf.

…Erhalten der Diplomurkunde
Diplom-Betriebswirt (FH).

das ist richtig.

Nun ist meine Frage ob jemand weiß, inwieweit diese Aussage
richtig ist. Beim googeln habe ich keine Hinweise und Infos
gefunden; wahrscheinlich habe ich die falschen Suchbegriffe
verwendet!
Wenn diese Aussage richtig ist, wo ist dies festgehalten bzw.
geregelt (Gesetze, Verordnugen o.ä.)!

Die wichtigste Verordnung für Dich ist die Prüfungsordnung. Dort steht genau, unter welchen Umständen welche Titel geführt werden dürfen und wann sie wieder entzogen werden können.

Neben den Diplomgraden, die geschützt sind (Dipl.-Betriebswirt, Dipl.-Ing., Dipl.-Phys, etc), gibt es Berufsbezeichnungen, die nicht geschützt sind. D.h. jeder darf sich Physiker, Detektiv, Maschinenbauer usw. nennen (wenn nicht ein Berufsverband das verhindert). Mit dem Zusatz FH oder Univ. darfst Du so eine Bezeichnung definitiv nicht verwenden.

Zum Schluss habe ich eine Gegenfrage:
Mich wundert, dass Studenten immer wieder diese Frage (in abgewandelter Form) stellen. Es scheint sich hier um eine moderne Legende zu handeln. Für eine Bewerbung braucht man keine windigen Pseudotitel, die Personalleute kennen sich normalerweise aus. Selbsterfundene Pseudotitel sind ja geradezu ein Hinweis darauf, das bei dem Bewerber etwas faul ist (notorischer Angeber, letzte Prüfung nicht bestanden, nie studiert usw.). Einem Personaler und einer Personalerin sollte deshalb ein ehrlicher Noch-Student lieber sein, als ein selbsternannter Akademiker. An den FHs und Unis erregt man mit solchen Pseudotiteln eher Heiterkeit (bei guter Laune der Profs) oder riskiert einen Herauswurf aus dem Büro (bei schlechter Laune). Bei der zukünftigen Schwiegermutter hilft der Pseudotitel auch nicht, wenn sie Akademikerin ist. Sie weiss dann auch genau, was die Stunde geschlagen hat.
Dazu kommt die Frage, weshalb ein Student seinen bisher guten Namen „der hat studiert“ in der Firma, in der Familie oder wo auch immer unbedingt in die Nähe der Hochstapelei „der erfindet Titel“ bringen will, wo doch in ein paar Monaten/ wenigen Jahren ein echter Titel geführt werden darf. Eigentlich sollte man ja darauf bedacht sein als zukünftige Führungskraft seriös und glaubwürdig aufzutreten.
Also, meine Gegenfrage lautet kurz und knackig: Wozu das Ganze?

Ciao R.

PS: Ich unterstelle Dir nicht, das Du selbst so einen hausgemachten Titel führen wolltest, sonst hättest Du nicht hier gefragt. Aber vielleicht kennst Du die Beweggründe Deiner Kommilitonen, die dieses Gerücht in Umlauf gebracht haben.

Hallo,

google mit „gesetz über die führung akademischer grade“.
Wirst aber damit auch nicht recht schlau. Man darf eien akademischen Grad nur mit Genehmigung führen. Genehmigt ist er, wenn er von einer deutschen Hochschule verliehen wurde.
Betriebswirt (FH) oder (ixbeliebig) ist kein ak. Grad - nur Dipl. Betriebswirt. Es gibt Betriebswirt (IHK), staatl. gepr. Betribswirt uuu.

Gruß
Otto

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Glück gehabt Herr R.! Mit Deinem Zusatz P.S. hast ja gerade noch mal die Kurve gekriegt. Mit einem überdurchschnittlichen Schnitt habe ich das nicht nötig, mich mit „Betriebswirt (FH)“ zu prahlen.
Aber zu Deiner Frage, warum? Ganz einfach: jeder redet darüber - keiner weiß, wo das geregelt ist usw. Deshalb habe ich meine Frage hier gestellt und weil ich es nicht ganz glauben konnte.

DAnke für Deine Antwort!

Grüße

Andreas

Ciao R.

PS: Ich unterstelle Dir nicht, das Du selbst so einen
hausgemachten Titel führen wolltest, sonst hättest Du nicht
hier gefragt. Aber vielleicht kennst Du die Beweggründe Deiner
Kommilitonen, die dieses Gerücht in Umlauf gebracht haben.

Hallo R.

Einer bringt das Thema auf, alle diskutieren, keiner weiß wirklich Bescheid, und die wenigstens werden einen „Phantasietitel“ führen.

Und wer sich mit dem Titel ohne ihn zu haben schmückt, dürfte wohl - wie Du ausführlich dargestellt hast - sich automatisch schlechter stellen in bestimmten Situationen.

Aber Dank Deiner Aufklärung werde ich nun die Fakten weitergeben, an alle, die in meinem Bekanntenkreis auf dieses Thema kommen!

Schönen Abend noch!
Silvia