Akademischer titel

hallo liebe rechtsexperten,

unter welchen umständen kann jemandem ein akademischer grad (dipl. z.b.)
ab-erkannt werden?

gruß
wega

Auch hallo.

Hallo liebe Rechtsexperten,

unter welchen Umständen kann jemandem ein akademischer Grad
(Dipl. z.b.)
ab-erkannt werden?

Z.B. wenn herauskommt, dass dieser über Betrug oder verfälschte Ergebnisse zustandegekommen ist.
Aktuellstes Beispiel ist der Professor, der kurz vor Weihnachten '05
seinen Titel zurückgegeben hatte,

HTH
mfg M.L.

Aktuellstes Beispiel ist der Professor, der kurz vor
Weihnachten '05
seinen Titel zurückgegeben hatte,

Wer war denn das?

Interessiert,
Christian

hallo,

unter welchen Umständen kann jemandem ein akademischer Grad
(Dipl. z.b.)
ab-erkannt werden?

Z.B. wenn herauskommt, dass dieser über Betrug oder
verfälschte Ergebnisse zustandegekommen ist.

wenn der Titel aber rechtmäßig erworben wurde, gibt es meines Wissens nach dennoch Umstände, die dazu führen könnten, dass jemandem der Titel wieder aberkannt würde. Welche sind das und wo ist das geregelt?

Gruß
wega

Wer war denn das?

Der Herr hier: http://www.pro-physik.de/Phy/External/PhyH/1,8731,2-…

mfg M.L.

Wer war denn das?

Der Herr hier:
http://www.pro-physik.de/Phy/External/PhyH/1,8731,2-…

Ich dachte mir, daß es darauf hinausläuft. Bisher streitet der Kollege die Fälschungsvorwürfe ab, oder irre ich mich?

C.

Ich dachte mir, daß es darauf hinausläuft. Bisher streitet der
Kollege die Fälschungsvorwürfe ab, oder irre ich mich?

Abstreiten kann er diese Vorwurf ja: http://www.wissenschaft-online.de/abo/ticker/796908
Aber den praktischen Beweis der Experimente wird man wohl wiederholen müssen um Klarheit zu schaffen

mfg

Hallo,

so zum Beispiel:
http://www.pro-physik.de/Phy/External/PhyH/1,2-10-0…

Näheres regelt die jeweilige Prüfungsordnung.

R

Hi wega,

wenn der Titel aber rechtmäßig erworben wurde, gibt es meines
Wissens nach dennoch Umstände, die dazu führen könnten, dass
jemandem der Titel wieder aberkannt würde.

wenn das so ist, dann lass uns an Deinem Wissen teilhaben.

Gruß Ralf

Hallo Wega,

auf die Schnelle habe ich folgendes in der Promotionsordnung der Technischen Fakultät der Universität Bielefeld vom 15. März 2002 gefunden. Ähnliche Regelungen stehen wohl in den meisten Promotionsordnungen. Ob dies auch beim Diplom der Fall ist müßte man noch prüfen.

_§ 13
Entzug, Aberkennung

(1) Die Entziehung bzw. Aberkennung des Doktorgrades ist vorzunehmen, wenn sich ergibt, dass die oder der Promovierte bei der Erbringung der Promotionsleistung eine Täuschungshandlung begangen hat oder dass wesentliche Voraussetzungen der Promotion vorgetäuscht wurden. Der Doktorgrad kann aberkannt werden, wenn die oder der Promovierte wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt worden ist, bei deren Vorbereitung oder Begehung sie oder er den Doktorgrad missbraucht hat. Die Entscheidung trifft die Fakultätskonferenz.

(2) Ergibt sich vor der Vollziehung der Promotion, dass die Tatbestände von Absatz 1 Satz 1 vorliegen, so erklärt die Fakultätskonferenz die Promotionsleistung für ungültig._

Quelle: http://www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Ueberblick/…

Viele Grüße
Eva