Akkordarbeit

Hallo

ich verstehe die definition von Akkordarbeit nicht.

Wenn man einem Arbeitnehmer sagt dass der durchschnittliche Arbeiter
für die Tätigkeit X 3,5minuten benötigt, also in einer Stunde die Tätigkeit 17mal augeführt werden könnte, und nun zu ihm sagt das von ihm erwartet wird dass er diese Tätigkeit 15 mal in der Stunde ausführt, ist dass dann akkordarbeit?

Natürlich bekommt der Arbeiter nicht weniger Gehalt wenn er langsamer ist, jedoch wird er entlassen werden wenn er zB nur 5 oder 8 mal dies ausführen kann…

Daniel

Hallo

Hallo

ich verstehe die definition von Akkordarbeit nicht.

Wenn man einem Arbeitnehmer sagt dass der durchschnittliche
Arbeiter
für die Tätigkeit X 3,5minuten benötigt, also in einer Stunde
die Tätigkeit 17mal augeführt werden könnte, und nun zu ihm
sagt das von ihm erwartet wird dass er diese Tätigkeit 15 mal
in der Stunde ausführt, ist dass dann akkordarbeit?

Das hat mit Akkordarbeit erst mal nix zu tun, denn Akkord bezieht sich erst auf einen Vergütungsgrundsatz und nicht auf die Ermittlung von Sollzeiten. Sollzeiten können auch erhoben und festgelegt werden, ohne daß daraus eine entsprechende Leistungsvergütung entsteht, wenn die Leistung vom AN abverlangt wird (In Betrieben mit BR unterliegt diese Festlegung übrigens der Mitbestimmung des BR)

Natürlich bekommt der Arbeiter nicht weniger Gehalt wenn er
langsamer ist, jedoch wird er entlassen werden wenn er zB nur
5 oder 8 mal dies ausführen kann…

Ab einem gewissen Grad der sog. „Minderleistung“ drohen immer arbeitsrechtliche Konsequenzen. Die Rechtsprechung hat sich in Fällen, in denen sonst keine besonderen Umstände beim AN vorliegen, auf eine Grenze von ca. 70 - 75 % der durchschnittlichen Arbeitsleistung aller vergleichbaren AN im Betrieb eingependelt. Unterhalb dieser Grenze wird es grundsätzlich gefährlich.

Daniel

&Tschüß
Wolfgang