Akkordlohn Zahlungen

Guten morgen zusammen,

eine Frage zum Akkordlohn, ist es in Deutschland geregelt ob Akkordlohn gezahlt werden muss ?

Angenommen es arbeitet jemand über eine Leiharbeitsfirma bei einem Automobilzulieferer (9 Euro Stundenlohn). Er muss mind. in 13 min 100 Teile fertigen, also 7,69 Teile die Min. macht pro Schicht 3461 Teile (100%) + 692 Teile (20%) = 4153 (120%)
Dann wären wir bei einem Stundenlohn von 10,80 !!! Für einen Leiharbeiter sicherlich nicht schlecht für Deutsche Verhältnisse :wink:

Schreibt Vater Staat jetzt vor diese „Zusatzleistung“ zu bezahlen oder könnte der Arbeitgeber jedem diese Zahlungen verweigern ?

Im Arbeitsvertrag steht nix über Akkordzahlungen drin…

Danke für eure hoffentlich hilfreichen Antworten

Das Problem wird sein, dass der Leiharbeiter nicht dem Tarifvertrag unterliegt, nach dem der Akkord in dem ausleihenden Betrieb unterliegt. Für die Stammbelegschaften gibt es ausführliche Bestimmungen zum Akkord.

Zumindest die IG Metall strebt ja „equal pay“ an, d.h., dass die ausleihenden Firmen den Ausleiher verpflichten das gleiche Entgelt zu zahlen. Dies muss er dann im Arbeitsvertrag garantieren.

Hallo,
leider habe ich mit Akkordlohn bisher nichts zu tun gehabt. Aber ich habe folgendes finden können:
http://www.fachbibliothek.ch/2011/03/akkordlohn/
und
http://www.betriebsrat.de/portal/lexikon-fuer-die-ta…
und
http://www.arbeitsagentur.net/Akkordlohn_-_Berechnun…

Leider steht nirgendwo dass man direkt einen Anspruch darauf hat, nach Akkord bezahlt zu werden. Dies müsste eigentlich betrieblich geregelt sein.

Ich hoffe, das hilft vielleicht ein kleines Stückchen weiter. Frage doch mal in der Firma beim Betriebsrat oder den Kollegen, wie das dort gehandhabt wird.

LG,
Michaela