Hallo,
kann man denn kurz sagen, dass es sich in diesen Dokumenten auch darum handelt, was in welcher Qualität und Menge geliefert wird,
oder ist dies nicht Inhalt dieser Absicherung?
Oder vielleicht hat jemand ein konkretes Beispiel?
Danke!
Sebastian
Dokumenten-Akkreditiv [Bearbeiten]
Das Dokumenten-Akkreditiv als Instrument der Zahlungssicherung [Bearbeiten]Ein Dokumenten-Akkreditiv ist ein selbstschuldnerisches, abstraktes, bedingtes Zahlungsversprechen der Bank eines Importeurs, in der diese sich gegenüber dem Exporteur einer Ware verpflichtet, bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente Zahlung zu leisten. Abstrakt bedeutet, dass das Zahlungsversprechen der Bank rechtlich losgelöst vom Grundgeschäft ist und selbständig neben dem Kaufvertrag steht. Bedingt bedeutet, dass die Erfüllung des Zahlungsversprechens an Bedingungen geknüpft ist, die immer dokumentärer Natur sind.
Das Akkreditiv ist damit ein Instrument, mit dem im Außenhandel (selten auch im Binnenhandel) die Interessen von Käufern und Verkäufern von Waren ausgeglichen werden. Der Käufer erhält durch diese Form der Abwicklung die Gewissheit, dass er nur zahlen muss, wenn der Verkäufer die bestellte Ware geliefert hat und dies durch die Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente nachgewiesen hat. Der Verkäufer bekommt die Gewissheit, dass er nach Lieferung der Ware und nach der Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente bei der avisierenden (oder, wenn dies zulässig ist, einer anderen) Bank den Verkaufserlös erhält.
Hallo,
kann man denn kurz sagen, dass es sich in diesen Dokumenten
auch darum handelt, was in welcher Qualität und Menge
geliefert wird,
oder ist dies nicht Inhalt dieser Absicherung?
Oder vielleicht hat jemand ein konkretes Beispiel?
zu den Dokumenten, die vorgelegt werden müssen, gehören immer warenbezogene Papiere (Spediteurübernahmebescheinigungen, Lagerscheine, Packlisten, Konnossemente usw.), in denen auch die gelagerte, verpackte, transportierte oder übergebene Menge aufgeführt ist. Regelmäßig sind auch Bescheinigungen bzw. Zertifikate notwendig, in denen eine (vom Lieferanten) unabhängige oder vom Abnehmer vorgegebene Stelle die Qualität bzw. die Übereinstimmung mit den vereinbarten Anforderungen der Ware bescheinigt.
Gruß
Christian
Servus,
Oder vielleicht hat jemand ein konkretes Beispiel?
betreffend Art und Menge der gelieferten Ware ist die Arbeit mit L/C (relativ) ganz harmlos.
Nett wird es dann, wenn betreffend Dokumentation Dinge gefordert werden, die nach geltendem Recht nicht möglich sind, z.B. wörtlicher Inhalt eines Ursprungszeugnisses, das mit diesem Wortlaut nicht ausgestellt werden darf…
Letzte Woche in den Fingern gehabt: „Handelsrechnung muss in zwei Versionen mit zwei verschiedenen Empfängern der Ware erstellt werden“.
Wir ham uns dann auf ein Zahlungsversprechen per Handschlag geeinigt und das L/C auf sich beruhen lassen. Bitteschön Daumen drücken, die Kiste ist schon von der Spedition übernommen.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
Nett wird es dann, wenn betreffend Dokumentation Dinge
gefordert werden, die nach geltendem Recht nicht möglich sind,
z.B. wörtlicher Inhalt eines Ursprungszeugnisses, das mit
diesem Wortlaut nicht ausgestellt werden darf…
oder wenn bei der Prüfung die Kirche nicht im Dorf gelassen wird und Dusseldorf (statt Düsseldorf) abgelehnt wird.
Gruß
Christian