Akkuwerkzeug ohne Akku - GWG oder nicht?

Hallo,
jemand hat einige Akkuwerkzeuge eines bestimmten Herstellers. Er besitzt eine hinreichende Anzahl Akkus des selben Systems, ebenfalls sind genug Ladegeräte vorhanden.

Wenn nun eine weitere Maschine gekauft wird - aus o. g. Gründen jedoch nur als Grundgerät mit Aufbewahrungskoffer - dann kann das meiner Meinung ja kein GWG sein, weil die eigenständige Nutzbarkeit nicht gegeben ist.

Würde es wohl reichen, beim Kauf lediglich ein Set mit einem weiteren Akku zu bestellen (also Maschine, Koffer und ein Akku im Set)? „Eigenständig benutzbar“ wäre das dann ja - wenn auch nur so lange, wie die Vorladung des mitgelieferten Akkus hält.

Oder kräht da kein Hahn nach, weil bei „Rödelmann Öckelgerät Topmaster 2000 Set, 765€ netto“ kein Prüfer auf die Idee kommt, den genauen Lieferumfang des Sets nachzuprüfen?

Servus,

wenn er kräht, kann man ihm die eigenständige Nutzbarkeit ohne weiteres darlegen. Schließlich müssen auch alle anderen eigenständig nutzbaren E-Geräte an eine geeignete Stromversorgung angeschlossen werden, wenn man damit arbeiten will. Dass die Akkus des selben Systems für verschiedene Geräte im Betrieb benutzt werden, ist ein Beleg dafür, dass das Gerät und der Akku im gegebenen betrieblichen Zusammenhang jeweils eigenständig nutzbar sind - darüber diskutieren müsste man nur, wenn das in diesem Betrieb das einzige Gerät mit Akku oder das einzige mit einem Akku dieses Systems wäre.

Den verbleibenden Rest an Unsicherheit beseitigt - wie Du vorschlägst - ein passender Text zu der Buchung.

Schöne Grüße

MM

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