Akte von Staatsanwaltschaft wieder an Polizei

Ich habe im November 2011 gegen einen Arzt Anzeige bei der Polizei gemacht.
Da der Arzt in einer anderen Stadt wohnt und auch ich dort im Krankenhaus behandelt wurde mußte ich auch dort meine Anzeige und Aussage bei der Polizei machen.

Im Februar 2012 habe ich den Bearbeiter angerufen wie weit die Ermittlungen sind aber er sagte mir das die Akte nicht mehr bei ihm ist sondern an die Polizei meines Heimatortes gegangen ist.
Also habe ich dort angerufen und mir wurde gesagt das die Akte nun bei der Staatsanwaltschaft ist.
Also ich die Staatsanwaltschaft angerufen und das Aktenzeichen welches ich von der Polizei bekommen habe genannt.

Es wurde mir aber gesagt die Akte ist noch nicht da aber ich sollte mal in einer Woche anrufen.
Gut das habe ich gemacht und wurde wieder vertröstet das der Herr Staatsanwalt derzeit sehr viel um die Ohren hat ob ich nicht in einer Woche nochmal anrufen kann.
So die Woche ist rum und bekomme die Antwort das die Akte wieder bei der Polizei ist.

Ich glaube hier geht was nicht mit Rechten dingen zu da es hier anscheinend um Betrug an der Krankenkasse geht aber ich das gefühl habe das hier etwas vertuscht werden soll.

Ist es normal das die Akten welche zur Staatsanwaltschaft geleitet werden und somit meiner kenntnis die Polizeiliche Arbeit abgeschlossen ist?

Es ist völlig normal, dass Ermittlungsakten von der Polizei an die Staatsanwaltschaft gegeben werden, auch wenn die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Dies hat meistens den Grund, dass man eine staatsanwaltschaftliche oder (meist) richterliche Entscheidung für die Fortführung der Ermittlungen benötigt. Zum Beispiel für den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses oder Haftbefehls.
Anders herum ist es auch gar nicht so selten, dass eine Akte von der Staatsanwaltschaft wieder an die Polizei zurückgeht mit der „Bitte“ (da die StA „Herrin des Verfahrens“ ist, ist es so eine Art Befehl, nur als Bitte formuliert) um Fortführung der Ermittlungen, zum Beispiel noch bestimmte Zeugen zu vernehmen …
Für mich ist das beschriebene Prozedere also (zumindest von hier aus ohne Kenntnis der näheren Umstände) durchaus nachvollziehbar - für den Betroffenen ist es natürlich ärgerlich.
Man sollte auch bedenken, dass Ermittlungen in Betrugsfällen oft sehr aufwändig und zeitraubend sind.

Und: als Aussenstehender/Betroffener sieht das natürlich so aus, dass die Polizei „nur Däumchen dreht und nix macht“, weil von aussen keine Action zu sehen ist (Verfolgungsfahrten, Hubschrauber etc - Kino eben).

Hoffe, ich konnte etwas erhellend wirken :smile:

in der staatsanwaltschaft (sta) ist es normal das die akte/sachverhalt geprüft wird. wenn dann noch fragen bestehen wird die akte zurück gesandt und weitere ermittlungen werden getätigt. es kann auch sein, dass du nochmal vorgeladen wirst. sowas passiert mal ist aber nicht die regel. du brauchst dich nicht ständig über den status informieren, du bekommst post wenn irgendwas entschieden ist oder die pol noch fragen hat. du bekommst auf jeden fall post von der sta wie das verfahren aus geht, ob klage erhoben wird oder das verfahren eingestellt wird.
mfg krabbe

Hallo

Hilfreich bei solchen Fragen ist immer, in welchem Bundesland das ganze spielt. Entsprechend können die Regelungen anderst sein.

In der Regel ist es aber nicht ungewöhnlich, dass die Akte wieder an die Polizei, mit der Bitte um weitere Ermittlungen, geht. Der Staatsanwalt möchte also noch mehr Fleisch am Knochen haben, damit er eine Anklageschrift verfasst. Vertuschung findet auf dieser Ebene normalerweise nicht statt, da viel zu viele Leute davon Kenntnis haben, die widerrum kein Interesse an einer Vertuschung haben, die ihren Job kosten könnte. Der Staatsanwalt könnte es sich auch ganz einfach machen, und das Strafverfahren einstellen. Da er es aber wieder an die Polizei zurück gibt, wird er es also eher ernst nehmen mit der Anzeige.

Ich würde nochmal bei der Polizei anrufen. Wenn es heißt, dass die Akte wieder bei der Staatsanwaltschaft ist, dann würde ich darauf bestehen das Datum des Versandes zu erfahren. Denn in der Regel sollte die Akte spätestens zwei-drei Tage danach angekommen sein.
So meine Erfahrung.

Gruß

Das ist alles ganz normal. Wenn der Polizeibeamte glaubt, der Fall ist abgeschlossen, legt er ihn der Staatsanwaltschaft zur weiteren Entscheidung vor. Da die dienstlichen Wege sehr lang sind, kann es dabei zu Verzögerungen kommen. Da alle eine Menge zu tun haben, kann es schon sein, dass die Akte mal eine Woche liegenbleibt, bis sie bearbeitet wird. Wenn nun der Staatsanwalt der Meinung ist, es müssen noch weitere Ermittlungen geführt werden, dann schreibt er dies dezidiert auf seine Verfügung und schickt die Akten, möglicherweise auf dem geichen langen Dienstweg wieder zurück an die Polizei. Die ermittelt nun das, was der Staatsanwalt noch vorschreibt. Z.B. weitere Vernehmungen von Betroffenen, Zeugen oder Beschuldigten. Oder er möchte irgendwelche Unterlagen haben. Z.B. Krankenakten oder ähnliches. Ich sehe hier keine unnormalen Sachen. Glaube bitte nicht, dass die Polizei oder Staatsanwaltschaft etwas nicht ermittelt, nur weil eine Krankenkasse oder andere Behörde betroffen ist. Das ist denen vollkommen egal, wen sie letzlich anzeigen.
Also in Geduld üben. Die Justitia arbeitet sehr genau, gerecht aber langsam.
Gruß

Hallo, es ist möglich das Akten zwischen der Staatsanwaltschaft und der Polizei für diverse Fragen und Beweisermittlungen hin und her geschickt werden können. Ansonsten müsst man sich nochmal nach der Anzeige erkundigen ob das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wurde oder ob es noch Bestand hat. Von einer Art Vertuschung gehe ich nicht aus.

Hallo,
Du kannst sicher sein, dass hier alles mit rechten Dingen zugeht.
Der Ablauf ist normaler Weise wie folgt:

Du erstattest Anzeige, egal wo. Diese Anzeige geht dann zur Polizei der Tatortbehörde. Die dortige Polizei bearbeitet den Fall. Zeugen und Geschädigte, die in anderen Behörden wohnen, werden in ihrer Heimatbehörde vernommen. Dazu wird die Akte dorthin versandt. Die Akte geht nach den Vernehmungen wieder an die Behörde, in der das Strafverfahren läuft. Das ist wie gesagt im Normalfall die Tatortbehörde. Es kann allerdings sein, dass bei bestimmten Deliktgruppen eine Staatsanwaltschaft vom Justizminister bestimmt wird, die diese Verfahren bearbeitet. Das war z. B. bei Krankenkassenbetrügereien die Staatsanwaltschaft Bochum.
Um auf Deinen Fall zurück zu kommen, ging die Akte wieder an die Polizeibehörde des Tatortes. Die schickt die Akte dann an die zuständige Staatsanwaltschaft.
Meistens erhebt die Staatsanwaltschaft dann Anklage oder sie stellt das Verfahren wegen Geringfügigkeit oder gegen Zahlung einer Geldbuße ein.
Oft kommt es jedoch vor, dass die Staatsanwaltschaft noch weitere Fragen geklärt oder weitere Zeugen vernommen haben will. In diesen Fällen geht die Akte mit den bestimmten Auftrag zurück an die Polizei.
Das Ganze kann geraume Zeit in Anspruch nehmen.
Du als Geschädigter erhältst aber in jedem Fall eine Benachrichtigung über den Ausgang des Verfahrens oder eine Vorladung zur Gerichtsverhandlung.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

Hallo,
ich denke einmal - nur die Ruhe - Behördenmühlen mahlen langsam. Es ist normal, das die Staatsanwaltschaft Akten für Nachermittlungen an die Polizei zurück schickt. Ich würde nicht gleich davon ausgehen, das etwas nicht mit rechten Dingen zu geht oder vertuscht werden soll. Immerhin ist die Akte da und nicht verloren.
Gruß
HH

das ist alles eine ganz ganz böse verschwörung die ganz alleine gegen dich gerichtet ist. der arzt hat alle beteiligten an dem verfahren geschmiert.

THX für nix

das ist alles eine ganz ganz böse verschwörung die ganz
alleine gegen dich gerichtet ist. der arzt hat alle
beteiligten an dem verfahren geschmiert.

Vielen Dank dir und den anderen die mir so oder ähnlich geantwortet haben.

Hallo,

nene, das ist halt leider der gängige Ablauf, wenn Vorgangsakten wegen der Problematik (Tatort hier, Wohnort eines Zeugen da, ein weiterer Zeuge oder Beschuldigte dort wohnt, etc.) kann es dazu kommen , dass die Akte jeweils von der zuständigen Staatsanwaltschaft zu den dann beauftragten Polizeibehörden versandt, zurück gesandt, weiter geleitet wird.
UND, nicht zu vergessen. Die Polizeikommissariate und Staatsanwaltschaften chronisch unterbesetzt und dafür vollkommen überlastet sind. Das ist nun mal Faktum.
Also…ein bissel warten…wird schon.

Auch dir vielen Dank nun ist für mich auch nachvollziehbar.

Hallo,

dieser ganze „ermittlungskram“ kann sich über monate hinziehen. Das heißt nicht, daß wirklich etwas getan wird, oft wird die akte eben nur eine bestimmte zeit liegengelassen, bevor man sie weiterleitet.

Das ganze dauert bis zum tatsächlichen verfahren oft eineinhalb jahre. Die staatsanwälte und gerichte sind tatsächlich stark überlastet.
Vielleicht hilft es, mehr öffentlichkeit zu haben? Wende dich doch mal an die presse.

Ansonsten brauchst du viel viel geduld.
Bei meinem im august letzten jahres zuende-ermittelten verkehrsunfall mit flucht und täteridentifizierung durch zeugen habe ich auch noch immer mein geld nicht, weil die akte noch irgendwo bei der plizei und immernoch nicht bei der gegnerischen versicherung ist.Der unfall ist nun schon 8 monate her!
Geduld…

Liebe grüße

Karsti

Oh das mit der Presse habe ich durch.
Habe nun aber auch die Zeitung ärger mit den Anwälten des Krankenhauses bekommen.
Unterlassungsklagen sind gekommen die Anwälte haben sich da an Sachen hochgezogen oder Sachen hinzu gedichtet. Die Journalistin hat mir gesagt sowas hat sie noch nicht erlebt ihr kommt es wie ein Krimi vor.

Dann sollte es für die journalistin interessant genug sein, um am ball zu bleiben.
Dann gibt es ja noch den radio-mehder (anwalt), der gerne solche sachen im radio bringt und diverse tv-menschen wie escher usw.
Wenn der sachverhalt so brisant ist, könnte das doch interessant für de sein.

Ansonsten dauert soetwas wirklich sehr sehr lange.
Und daß die anwälte alles verzerren und unterlassungsklagen oder einstweilige verfügungen erwirken wollen ist zwar das letzte, … aber das ist deren job.

Liebe grüße

Karsti

Lieber Besserwisser

Ich würde mir noch keine Sorgen machen. Es ist durchaus üblich, dass Akten hin und her geschoben werden. Dies ist der Fall, wenn der ermittelnde Staatsanwalt zusätzliche Abklärungen anordnet.
Gruss Gordola

Hallo Besserwisser,

die Akte kann auch während der Ermittlungen zur StA gelangen. Diese erteilt dann ggf. neue Ermittlungsaufträge oder schickt die Akte an eine Dienststelle in einer anderen Stadt (sollten da noch Ermittlungen nötig sein). Solltest Du Dich „verarscht“ fühlen, schreibe doch mal den Behördenleiter der StA an.
Dachsgruß

Nach Abschluss der Ermittlungen durch die Polizei werden die Akten an die zuständige Staatsanwaltschaft gesandt. Normalerweise bekommt der Geschädigte von dort das Aktenzeichen zugeschickt.
Wenn der zuständige Staatsanwalt meint, es wären noch weitere Ermittlungen nötig, schickt er die Akte an die zuständige Polizeidienststelle zurück bzw. hin. Dieses kann öfters passieren. Erst wenn nach Meinumg des Staatsanwaltes (Er ist Herr des Verfahrens, die Polizei ermittelt nur für ihn) alles ausermittelt ist, trifft er eine Entscheidung zum Verfahren.
mfg
W.

Hallo. Wie ich lese, hast du schon viele richtige Antworten bekommen. Dass die Akte zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei hin- und herwandert ist durchaus normal. Meine Vorredner haben die möglichen Gründe hierfür schon dargelegt.