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Hallo zusammen.

Habe nur kurz eine Frage.
Gibt es irgendwie eine Vorgabe, wie lange man als Privatperson
Rechnungen von Mobilfunkanbiertern, Festnetz, Käufe, Lohnabrechnungen,
und den ganzen Schmuss aufheben soll?
Hat jemand einen Link?
Danke für Eure Hilfe
Gruss
Peregrine

Eine Vorgabe wüsste ich nicht. Bei Käufen,Rechnungen etc würd ich sie aber zumindestens solange aufheben,bis Garantien bzw Verjährungsfristen etc abgelaufen sind. Lohnabrechnungen zumindest solange,bis man den Arbeitgeber wechselt.

Marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Peregrine,

seit dem 1.8.2004 sind Privatpersonen gesetzlich verpflichtet, Rechnung zwei Jahre lang aufzubewahren (ist ja auch besser so, wenn man Garantieansprüche geltend machen will). Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem 31.12. des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

Eine Aufbewahrungspflicht ist nicht erforderlich, wenn es sich um Kleinbetragsrechnungen bis 100 Euro handelt. Es sei denn, diese Rechnungen stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Grundstück, Eigentumswohnung-/haus oder ähnlichem, dann gelten wieder die zwei Jahre. Man will damit wohl Schwarzarbeit unterbinden…

Lohnabrechnungen (zumindest die letzte Abrechnung am Ende des Jahres mit den kumulierten Werten des jeweiligen Jahres) würde ich persönlich grundsätzlich bis zur Rente aufbewahren, da mit ihnen der Nachweis erbracht werden kann. Auf die Meldungen zur BfA oder LVA würde ich mich nicht 100%ig verlassen.

Lieben Gruss
Asmodine

Hi,

Gibt es irgendwie eine Vorgabe, wie lange man als Privatperson
Rechnungen von Mobilfunkanbiertern, Festnetz, Käufe,
Lohnabrechnungen,
und den ganzen Schmuss aufheben soll?

zählt vermutlich unter Schmus: Seit neulich und zur Bekämpfung der der Schwarzarbeit müssen Rechnungen für Arbeiten an Wohngebäuden und auf dem Grundstück zwei Jahre lang aufbewahrt werden.

Gruß,
Christian

Hat jemand einen Link?
Danke für Eure Hilfe
Gruss
Peregrine

Hallo Asmodine,

seit dem 1.8.2004 sind Privatpersonen gesetzlich verpflichtet,
Rechnung zwei Jahre lang aufzubewahren (ist ja auch besser so,
wenn man Garantieansprüche geltend machen will). Die
Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem 31.12. des Kalenderjahres,
in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

Aus welchem Gesetz ergibt sich das?

Gruß - Jaschiii