Hallo,
angenommen wegen einer Anzeige würde ein Staatsanwalt eine Verfahrensakte zu einem Insolvenzverfahren beim zuständigen Insolvenzgericht anfordern und dann nach erfolgter Akteneinsicht dem Anzeigenerstatter mitteilen das von der Einleitung eines Ermittlungsverfahren abgesehen würde.
Wäre dieser Ablauf in sich schlüssig?
Oder wäre es nicht eigentlich so das aufgrund der Anforderung der Gerichtsakte bereits eine Ermittlungstätigkeit durchgeführt worden wäre und somit tatsächlich eine Einstellung des zuvor eingeleiteten Ermittlungsverfahren stattgefunden hätte?
Gruß
Darius