Aktenanforderung vor Ermittlungsverfahren?

Hallo,

angenommen wegen einer Anzeige würde ein Staatsanwalt eine Verfahrensakte zu einem Insolvenzverfahren beim zuständigen Insolvenzgericht anfordern und dann nach erfolgter Akteneinsicht dem Anzeigenerstatter mitteilen das von der Einleitung eines Ermittlungsverfahren abgesehen würde.

Wäre dieser Ablauf in sich schlüssig?

Oder wäre es nicht eigentlich so das aufgrund der Anforderung der Gerichtsakte bereits eine Ermittlungstätigkeit durchgeführt worden wäre und somit tatsächlich eine Einstellung des zuvor eingeleiteten Ermittlungsverfahren stattgefunden hätte?

Gruß

Darius

Hi Darius,

soweit ich weiß, gibt es vor einem Ermittlungsverfahren häufig erst Vorermittlungen. Bei diesen werden erst Informationen gesammelt und wenn sich konkrete Verdachtsmomente ergeben, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wenn sich bei den Vorermittlungen keine Anhaltspunkte für eine Straftat o.ä. ergeben, dann wird nichts weiter gemacht und es ist eben keine Einstellung eines Ermittlungsverfahrens.

Hab gerade noch was dazu gefunden: https://de.wikipedia.org/wiki/Anfangsverdacht

Viele Grüße
Karin