Akteneinsichjt bei der Berufsgenossenschaft

Hallo,
hat man denn ein Recht auf Einsicht in die Akte der Berufsgenosschenschaft nach einen Arbeitsunfall?
Ich hatte schon einmal Akteneinsicht beantragt, mir wurde aber nur Arztbericht ausgehändigt.
Ich dachte das man die Akte evtl zum Rathaus senden lassen und dort einsehen kann.
Wäre dies rechtlich möglich?

Hallo,

selbstverständllich hast Du das Recht auf Akteneinsicht. Logisch, dass man Dir die nicht nach Hause verschickt, aber Du kanst einen Anwalt Deines Vertrauen bitten, das für Dich zu tun.

Gruß
blackdaniel

Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Wenn dies nur über einen Anwalt möglich ist, ist dies ein Problem.
Dafür benötige ich einen Beratungsschein vom Amtsgericht und es muß der Steuerzahler zahlen.
Es war nämlich ein Arbeitsunfall bei einen sogenannten 1 EUR Job.
Ich dachte man könnte die Akte zumindest ins Rarhaus senden lassen und sich dort ansehen.

Hoi.

Ja, grundsätzlich hat man das Recht dazu. Die Akte kann im Prinzip an jede andere Behörde, also auch Krankenkasse, Arge oder Polizei übersandt und dort eingesehen werden. Ist den zu vermuten, das da überhaupt schon mehr als der Arztbericht und die Unfallanzeige drin sind?

Hier die gesetzliche Grundlage:

§ 25 Akteneinsicht durch Beteiligte SGB 10
(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung.

(2) Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde statt dessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. Sie soll den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen, soweit zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht dem Beteiligten einen unverhältnismäßigen Nachteil, insbesondere an der Gesundheit, zufügen würde. Soweit die Akten Angaben enthalten, die die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit des Beteiligten beeinträchtigen können, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Inhalt der Akten auch durch einen Bediensteten der Behörde vermittelt werden kann, der durch Vorbildung sowie Lebens- und Berufserfahrung dazu geeignet und befähigt ist. Das Recht nach Absatz 1 wird nicht beschränkt.

(3) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen geheim gehalten werden müssen.

(4) Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten.

(5) Soweit die Akteneinsicht zu gestatten ist, können die Beteiligten Auszüge oder Abschriften selbst fertigen oder sich Ablichtungen durch die Behörde erteilen lassen. Die Behörde kann Ersatz ihrer Aufwendungen in angemessenem Umfang verlangen.

Ciao
Garrett

Mein Wissensgebiet liegt nur im Sozialgesetzbuch V und XI !
Leider kann ich dir daher keine verbindliche Auskunft darüber geben, ob Dir vollständige Akteneinscht zu gewähren ist. Die Möglichkeit, die vollständige Akte an eine andere Behörde schicken zu lassen um sie dort einzusehen, praktizieren Behörden meines Wissens auch nicht. Ich kann mir auch nicht vorstellen, das darauf ein Rechtsanspruch besteht.

Mit freundlichen

Curator

Hallo,

hat man denn ein Recht auf Einsicht in die Akte der
Berufsgenosschenschaft nach einen Arbeitsunfall?
Ich hatte schon einmal Akteneinsicht beantragt, mir wurde aber
nur Arztbericht ausgehändigt.
Ich dachte das man die Akte evtl zum Rathaus senden lassen und
dort einsehen kann.
Wäre dies rechtlich möglich?

guten tag,
hier warte ich noch auf eine antwort der vbg.
danach melde ich mich wieder.
beste gruesse
rh

Guten Tag.

Eine Akteneinsicht ist möglich, die genaue rechtliche Grundlage kenne ich aber nicht, aber wenn meine Kunden (Jobcenter) Akteneinsicht beantragen, dann dürfen diese die Akten bei uns vor Ort einsehen.

Natürlich hat man das Recht auf Akteneinsicht. Zur Not mit Klage beim zuständigen Sozialgericht drohnen.