Hi,
in einer FührerscheinSache eines Freundes Freundin (FF) wird auf Entzug entschieden, worauf die FF zur Information und Klärung der Sache Akteneinsicht nehmen möchte, die allerdings verweigert ist.
Darf sie tatsächlich die Papiere nicht schauen, oder gehört die Weigerung zum Entzug dazu?
liebe Grüße
chris
Hm, ich dachte immer es gibt ein Grundrecht auf rechtliches Gehör - und dazu gehört doch auch die Akteneinsicht… ?!
Folgende Überlegungen:
Die Akte muss nicht zwingend an die Betroffene versandt werden. Im Sozialrecht versenden wir Akten z.B. nur an das zum Wohnort des Betroffenen nächstgelegenden Amtsgericht zur Einsichtnahme oder manchmal an den Anwalt der Betroffenen.
Ich weiß aus Deinem Sachverhalt nicht, ob bisher lediglich das Gutachten erstellt wurde, die Behörde aber mit Bescheid noch nicht entschieden hat. Gegen die Anordnung, ein Eignungsgutachten beizubringen, ist nach noch herrschender Meinung kein Rechtsmittel möglich, da es sich hierbei nicht um einen selbstständig anfechtbaren Verwaltungsakt handelt. Diese Anordnung dient lediglich dazu, eine Entscheidung vorzubereiten. Widerspruch kann erst gegen den Verwaltungsakt eingelegt werden, der aufgrund der Untersuchung oder des Gutachtens ergeht. Akteneinsicht wäre daher erst nach Bescheid im Widerspruchsverfahren möglich.
Hallo,
in einer FührerscheinSache eines Freundes Freundin (FF) wird
auf Entzug entschieden, worauf die FF zur Information und
Klärung der Sache Akteneinsicht nehmen möchte, die allerdings
verweigert ist.
was darf man unter „Führerscheinsache“ verstehen?
Wenn es sich um ein Strafverfahren handelt, kann der Anwalt des Betroffenen Akteneinsicht nehmen. Der Betroffene selbst nicht.
Gruß
S.J.
Akteneinsicht? Nachfrage
Hallo Steve,
Wenn es sich um ein Strafverfahren handelt, kann der Anwalt
des Betroffenen Akteneinsicht nehmen. Der Betroffene selbst
nicht.
Warum eigentlich nicht? Immerhin ist doch der Betroffene betroffen. Und was wäre, wenn der Betroffene sich entscheidet, sich selber zu verteidigen (falls das geht)? Würde er dann Einsicht bekommen?
fragende Grüße,
Ralph
Würde er dann Einsicht bekommen?
Nein. Das Gesetz spricht vom Verteidiger:
http://dejure.org/gesetze/StPO/147.html
Levay