Es ist jemand verstorben, der durch das Vormundschaftsgericht einen Berufsbetreuer bekommen hatte. Beim Auflösen der Wohnung wurden Unterlagen gefunden, die darauf schliessen lassen, dass nicht alles korrekt verlaufen ist. Verstorbener und Erbe wohnen nicht am gleichen Ort. Wer beantragt jetzt Akteneinsicht, das Amtsgericht am Wohnort des Erben oder der Erbe selbst? Welche Kosten entstehen möglicherweise?
Hallo, bitte um Enschuldigung für diese sehr späte Rückantwort, infolge Urlaubsabwesenheit.
Sofern Sie das Aktenzeichen des Betreuerausweises haben, könnten Sie beim Vormundschafts- bzw.Betreuungsgericht persönlich beim Rechtspfleger vorsprechen und Ihre Angaben zur Niederschrift aufnehmen lassen.
Akteneinsicht werden Sie als Privatperson nicht bekommen, dies könnten Sie lediglich über einen Rechtsanwalt für Sozialrecht, den Sie selbst bezahlen müssen, geltend machen. Ob das Vormundschafts-/Betreuungsgericht der Akteneinsicht zustimmt ist fraglich, dann müßten von seitens des Rechtsanwaltes schon schwerwiegende Begründungen die Ihren Verdacht oder Vorwurf einwandfrei nachvollziehen lassen, reingereicht werden.
Holen Sie sich ggf. vor Ort noch Auskünfte/ Unterstützung bei einem Betreuungsverein wie z.B. Evang.Diakonieverein oder Sozialdienst Katholischer Frauen oder Männer ein, das kostet sie nichts, lediglich eine Terminvereinbarung.
Liebe Grüße
marietta 91