Hi!
Ich hoffe, meine Frage ist hier richtig, da sie doch etwas „außergewöhnlich“ ist.
Kurz zum Hintergrund: Ich befasse mich hobbymäßig derzeit mit der Geschichte einer Bahnstrecke in Südwestdeutschland. Hierzu möchte ich auch Beschreibungen einzelner Unfälle verfassen. Einer davon ereignete sich 1969, als ein D-Zug an einer manipulierten Weiche in einem kleineren Bahnhof im heutigen Landkreis Kaiserslautern entgleiste.
Die genauen Hintergründe der Tat wurden nie geklärt (zumindest nicht veröffentlicht), man ging von einem Anschlag aus. Dies ist auch - neben der Beschreibung des Unfallhergangs - die einzige Information, die man in einschlägiger Literatur zu Eisenbahnunfällen bzw. -themen findet. Damals ermittelte in erster Instanz wohl die Bahnpolizei der Bundesbahn in Zusammenarbeit mit der zuständigen Staatsanwaltschaft. Die Bahnpolizei ist nach Privatisierung der Bundesbahn 1994 in den damaligen BGS „integriert“ worden bzw. wurde komplett aufgelöst.
Nun stelle ich mir die Frage, ob Ermittlungsakten zu dem Unfall noch existieren oder ob diese bereits vernichtet wurden und ob ich rein rechtlich gesehen überhaupt Akteneinsicht beantragen kann. Ich habe einmal gelesen, dass solche Dokumente maximal 30 Jahre aufbewahrt werden - ist das (noch) korrekt? Falls tatsächlich noch Akten existieren, dann wohl bei der damals zuständigen Staatsanwaltschaft bzw. ihrer Nachfolgebehörde (z.B. nach einer Umstrukturierung der Zuständigkeiten)?
Ich weiß ebenfalls nicht, wie damals die Zuständigkeiten verteilt waren, d.h. welche Bahnpolizeiwache im Auftrag welcher Staatsanwaltschaft die erstinstanzlichen Ermittlungen führte bzw. ob dies zur damaligen Zeit überhaupt so gehandhabt wurde. Weiß jemand hierzu vielleicht näheres, insbesondere zum Ablauf derartiger Ermittlungen damals?
Vielen Dank bereits im Voraus für Antworten!