Akteneinsicht beim Amtsgericht?

Hallo,

ich habe eine - zumindest für mich - schwierige Frage. Mein Großvater ist 2003 verstorben und das Vermögen wurde auf meine Großmutter, meine Mutter und deren Bruder sowie auf eine uneheliche Tochter verteilt. Meine Großmutter weigert sich beharlich Unterlagen mit Daten zu dem unehelichen Kind herauszurücken, meine Mutter und ich würden aber gern mit ihr Kontakt aufnehmen dazumal meine Großmutter sich mal verplappert hat und sagte, dass die Tochter wohl ein Photo haben wollte (sich also durchaus für Ihren Vater interessiert hat). Wir haben derzeit lediglich den Geburtsnamen und eine uralte Anschrift, die uns nichts nützt (Haus wurde schon im 2. Weltkrieg zerstört).

Daher wäre meine Frage ob man beim Amtsgericht nicht Einsicht in die Akte nehmen kann? Da meine Großmutter das Kind ausbezahlen mußte, muß es doch Daten zur Person in der Akte geben?! Kann man das schriftlich machen oder wird man da eher persönlich vorstellig werden müssen?

Kann ich das Enkelkind auch tun oder müßte das meine Mutter machen?

Akteneinsicht kann nur ein Rechtsanwalt nehmen, nicht eine Privatperson.
Kosten für den RA ca. 50 Euro plus Büroauslagen (Kopierkosten etc.) bei einfachen Fällen.

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Hallo,

Akteneinsicht kann nur ein Rechtsanwalt nehmen, nicht eine
Privatperson.
Kosten für den RA ca. 50 Euro plus Büroauslagen (Kopierkosten
etc.) bei einfachen Fällen.

Ich würde es trotzdem erstmal ohne Rechtsanwalt versuchen. Vielleicht geht es ja doch, dann hast Du die 50 Euronen gespart.

Gruß
Jörg

Hallo,

Akteneinsicht kann nur ein Rechtsanwalt nehmen, nicht eine
Privatperson.

Huch, da scheint aber jemand wohl das Akteneinsichtsrecht der Anwaltschaft deutlich zu überschätzen. Nein, auch als Anwalt bekommt man nicht mal eben Einsicht in beliebige Gerichtsakten. Was Du hier meinst ist das Einsichtsrecht z.B. in Strafverfahren, wo gegen den eigenen Mandanten ein Ermittlungsverfahren läuft. Da kann ich natürlich die Akte anfordern. Aber einfach so nach dem Motto „würde mich/meinen Mandanten mal interessieren“, läuft das nicht.

Kosten für den RA ca. 50 Euro plus Büroauslagen (Kopierkosten
etc.) bei einfachen Fällen.

Sorry, aber da verkennst Du unser Gebührenrecht leider deutlich. Abgesehen davon, dass es vorliegend nicht gehen wird, haben wir immer noch ein Streitwertprinzip. D.h. je mehr die Sache wert ist, um so teurer wird sie.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Wir haben derzeit lediglich den Geburtsnamen und eine
uralte Anschrift, die uns nichts nützt (Haus wurde schon im 2.
Weltkrieg zerstört).

Das macht grundsätzlich erst einmal nichts. Denn wenn die Person dort gemeldet war, dann wird das für die Adresse zuständige Einwohnermeldeamt im Regelfall auch eine Abmeldung vorgenommen haben, nachdem ihm eine Anmeldung am neuen Wohnort bekannt gegeben wurde. D.h. eine EMA-Anfrage macht durchaus Sinn. Man muss sich dann eben ggf. von einem Meldeamt zum nächsten hangeln, sollte aber regelmäßig damit Erfolg haben. Irgendwann wird dann auch ein ggf. erfolgter Wechsel des Familiennamens auftauchen. Damit kann man die Sache dann ggf. mit Hilfe des Internets (Telefonbuch/Google/…) abkürzen.

Daher wäre meine Frage ob man beim Amtsgericht nicht Einsicht
in die Akte nehmen kann? Da meine Großmutter das Kind
ausbezahlen mußte, muß es doch Daten zur Person in der Akte
geben?!

Ich muss dich enttäuschen, aber daraus dürfte nichts werden. Zunächst ist fragwürdig, ob die Adresse dort überhaupt aufgetaucht ist, zum anderen sehe ich keine Möglichkeit in so einem Fall Akteneinsicht zu beantragen, die dann auch nur ein Rechtsanwalt nehmen könnte.

Gruß vom Wiz