Also, Bekannte mit den Eltern seit Jahren völlig überworfen.Die Eltern sprachen von „enterbt“, was ja bekannterweise so nicht geht…Die Eltern besitzen ein schuldenfreies Wohneigentum.Bekannte hat die Befürchtung, das die Eltern das Haus verkauft haben und den Erlös im Laufe der Jahre und steuerfreien Schenkungsmöglichkeiten an ihre beiden Geschwister übergeben…haben…werden
Kann man dagegen etwas unternehmen, sprich sich etwaige Ansprüche auf den Pflichtteil erhalten?
Und, bekommt sie Auskunft beim Grundbuchamt über die jetzigen Besitzverhältnisse oder muss ein Notar beauftragt werden? Wie hoch würde die Kostennote des Notars ca. ausfallen?? DANKE !!!
PS: Mods:Falls nicht richtig eingeordnet bitte verschieben
wer in seiner Geschäftsfähigkeit nicht eingeschränkt ist, der darf sein Vermögen versaufen, verschenken, verspielen. Wer einmal erbt, der muss sich Schenkungen, die nicht länger als 10 Jahre zurückliegen, auf das Erbteil anrechnen lassen.
Auskunft beim Grundbuchamt sollte jeder bekommen, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Familienstreitigkeiten gehören nicht dazu, deshalb dürfte ein Gang zum Notar eher zum Ziel führen. Was das kostet, weiß ich leider nicht.
aus aktuellem eigenen Anlass weiss ich, dass niemand ausser
dem Eigentümer selbst Auskünfte bzw. Auszüge aus dem Grundbuch
bekommt!
Aus generellem Bedarf weise ich darauf hin, dass dies vollkommener Unfug ist! Um eine Auskunft aus dem Grundbuch zu erhalten ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Nicht mehr und nicht weniger! Dieses berechtigte Interesse kann also grundsätzlich jedermann haben. Der Nachweis geschieht durch Begründung des schriftlichen Antrags auf Auskunft oder mündlich beim persönlichen Vorsprechen. D.h. die Sache ist sogar formlos.
Zudem wird bei Notaren das berechtigte Interesse immer vermutet. D.h. diese müssen das berechtigte Interesse nicht konkret nachweisen.
Auf einem anderen Blatt steht, dass Mitarbeiter von Grundbuchämtern immer wieder gerne die Sache missverstehen und sich dann querstellen, wenn kein Notar oder Eigentümer vor ihnen steht. Rechtlich ist diese Position aber nicht haltbar, und irgendwann, wenn ich mal zuviel Zeit habe, werde ich mir mal den Direktor meines zuständigen AG schnappen, und hierauf mal mit deutlichen Worten ansprechen, da gerade dort (im Gegensatz zu zig anderen AGs bei denen dies problemlos klappt) ich immer wieder sogar als Anwalt zurückgewiesen werde, der die Auskunft z.B. im Rahmen einer Nachlassabwicklung benötigt. Da ich aber die Zeit bislang nicht gefunden habe, nutze ich einfach den Weg über einen befreundeten Notar, dessen Mitarbeiter ohnehin jeden Tag dort vor Ort sind, und mir die Auskünfte dann sogar per E-Mail zukommen lassen (was mich alles keinen Cent kostet). D.h. ich spare mir sogar den Weg in die Stadt. Dieses Verfahren ist auch jedem anderen anzuraten, der bei seinem GB-Amt auf Granit beißt, obwohl dies rechtlich nicht haltbar ist. Man kann ja auch Stress einfach aus dem Weg gehen.
BTW: Wenn man sich mal rein praktisch moderne GB-Ämter ansieht, dann stehen da teilweise einfach nur einige PC/Terminals in einem Raum, in dem ein munteres Treiben herrscht, weil in den größeren Städten da zig Notariatsangestellte rumwuseln und sich selbst die Dinge raussuchen, die sie brauchen. Da fragt keiner, wer da im Moment gerade welche Daten mit welchem Interesse abfragt. Nach dem Motto „Frechheit siegt“ kann man da teilweise einfach reinspazieren und sich bedienen. Bei anderen GB-Ämtern reicht ein „professionelles Auftreten“ um die Auskunft ohne weitere Rückfragen zu bekommen. D.h. rein faktisch wird die Sache höchst unterschiedlich gehandhabt. Rechtlich ist sie aber mit dem „berechtigten Interesse“ eindeutig und klar geregelt.
Also bitte als offenbar juristischer und faktischer Laie hier nicht einfach solchen Unfug in die Welt setzen.