Akteneinsicht nach dem Tod eines Kollegen

hallo zusammen, mich würde mal interesieren ob man nach dem Tod eines Mitarbeiters auf die Akten zugreifen darf, die sich auf seinem PC befinden. Da hat doch der Datenschutzbeauftragte mitspracherecht oder? Ist für so einen Fall auch was gesetzlich geregelt? Schreibt doch mal was ihr davon wisst, haltet, denkt…

lg Crimson

Hallo,

hier eine ganz grobe Stellungnahme, da ich die Einzelheiten nicht kenne:

Da es sich wohl um einen Firmenrechner handelt, besteht selbstverständlich das Recht seitens autorisierter (!) Personen, auf diesen Rechner zuzugreifen. Muß ja auch, denn sonst wurden mit dem Tod eines mitarbeiters auch auch evt. die von ihm bearbeiteten Vorgänge ins Nirwana verschwinden.

Sollten sich dort erkennbar private Dokumente Dokumente befinden, dürfen diese nicht geöffnet werden.

Der Datenschutzbeauftragte spielt in diesem Zusammenhang keine besondere Rolle.

mfg, tf

Hallo,

einfach mal darüber nachdenken wem die Akten „gehören“, dann sollte sich die Frage erledigt haben wer diese Akten einsehen bzw. weiterbearbeiten darf.

Oder was wäre wenn der Kollege anstatt verstorben langfristig erkrankt wäre? Bleibt dann alles liegen bis er nach Wochen, Monaten oder gar Jahren wieder kommt?

Grüße
Bröselchen

Hallo,

wenn klar ist, dass ich auf dem Rechner nur dienstliche Dinge befinden (dürfen), dann kann hierauf grundsätzlich problemlos zugegriffen werden. Da aber in vielen Fällen auch eine private Nutzung gestattet/geduldet wird, oder auch einfach schlicht und ergreifend unerwünscht stattfindet, wird man normalerweise den DSB beim ersten Zugriff auf einen solchen Rechner einbinden, und ich kenne es von unseren Kunden so, dass es regelmäßig entsprechende Betriebsvereinbarungen gibt, die dies auch so vorsehen. Der DSB kann dann erkennbar private Dinge von der Sicherung der dienstlichen Dinge ausschließen. D.h. man wird üblicherweise dann auch nur eine konkrete Sicherung genau bezeichneter dienstlicher Daten vornehmen, und nicht den gesamten Rechner sichern oder einfach weiter geben.

Gruß vom Wiz

Danke für die Antworten.

Ich habe mal mit unserem Datenschutzbeauftragten gesprochen. Der erklärte mir, dass er überall dabei sein muss, wenn Daten auf den Rechnern von MA eingesehen werden. Es werden dann auch nur genau die Daten natürlich geholt, die Fallbezogen sind. und ja es besteht eine Dienstvereinbarung, welche dies regelt. Ich sollte auch erwähnen das ich in einer Behörde arbeite. An die tatsache, dass dies nicht nur bei toten

Der Datenschutzbeauftragte spielt in diesem Zusammenhang keine
besondere Rolle.

Hallo,

wünschenswert wäre dies in jedem Fall. Ich habe auch von autorisierten Personen gesprochen.

Dabei bin ich - wohl meine Fehler (?)- davon ausgegangen, daß Mitarbeitern in Ämtern und Behörden die private Nutzung des PCs untersagt sei.

Wenn dies nicht so sein sollte, war meine Aussage so nicht korrekt.

mfg, tf

Hallo,
gesetzlich ist geregelt, dass personenbezogene Daten elektronisch nur zu dem Zweck, zu dem sie erhoben wurden, abgespeichert und bearbeitet werden dürfen. Für die Weitergabe solcher Daten gelten auch strenge Regelungen - manchmal auch Ausnahmen (Datenabgleich verschiedener Behörden). Der Datenschutzbeauftragte ist dazu da, die Einhaltung dieser gesetzlichen Regelungen zu kontrollieren und ggf. einzuwirken.

Egal ob Tod oder Krankheit oder Umstrukturierung innerhalb der Verwaltung - ein Bearbeiterwechsel ändert ja nicht den Zweck der Datenspeicherung, so dass eine Akteneinsicht durch andere authorisierte Personen datenschutzrechlich unproblematisch ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der DSB bei jedem Bearbeiterwechsel „draufschaut“. Bei uns kontrolliert er die allgemeinen Abläufe, ob also organisatorisch und rechnisch der Datenschutz gewährleistet ist. Für die Authorisierung stehen generell die Vorgesetzten in der Verantwortung, sie entscheiden, wer auf welche Daten zugreifen darf.

Das zweite, damit aber nicht direkt verbundene Thema, ist das Speichern privater Daten auf dem Dienst-PC. Bei uns ist dieses verboten und es gibt daher nur dienstliche Daten. Hier hat dann der DSB auch nichts zu tun.

Beatrix