warum bekommen in Rechtsstreitigkeiten nur Anwälte Akteneinsicht bei der Polizei, und nicht der Beschuldigte alleine ohne einen Anwalt zu nehmen?
Der Beschuldigte könnte doch genau so gut die Akten einsehen, um zu sehen welche Zeugen gegen Ihn aussagen und was insgesamt so gegen Ihn vor liegt.
Wenn der Beschuldigte einen Anwalt nimmt erfährt er es ja ebenso, nur es kostet dann je nach Sachlage unnötig Geld.
warum bekommen in Rechtsstreitigkeiten nur Anwälte
Akteneinsicht bei der Polizei, und nicht der Beschuldigte
alleine ohne einen Anwalt zu nehmen?
§ 147 STPO
…
(7) Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, sind auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit dies zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich ist, der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. Absatz 2 Satz 2 erster Halbsatz, Absatz 5 und § 477 Abs. 5 gelten entsprechend.
Würde man Jack the Ripper noch das Messer geben ???..
Der Grundgedanke dieser Vorschrift ist es,zu verhindern,das ein Beschuldigter anhand der Ermittlungsakten sieht,wer ihn
belastet und so für Abhilfe schaffen könnte…
Außerdem würden ihm die Ermittlungsakten ja auch „offenbaren“,welche Zielrichtung die Anklagebehörde verfolgt.
Deswegen erhält ein Beschuldigter niemals volle Akteneinsicht,sondern nur ein Rechtsanwalt, da dieser als Organ der Rechtspflege
der Wahrheitsfindung verpflichtet ist.
Und ganz praktisch gesehen hat auch nur derjenige eine Chance,solche Akten zu verstehen,er eine entsprechende juristische Ausbildung hat.
Für Otto Normalverbraucher ist das Juristendeutsch nämlich ungefähr genauso verständlich wie Mandarin-Chinesisch…
Der Grundgedanke dieser Vorschrift ist es,zu verhindern,das
ein Beschuldigter anhand der Ermittlungsakten sieht,wer ihn
belastet und so für Abhilfe schaffen könnte…
Außerdem würden ihm die Ermittlungsakten ja auch
„offenbaren“,welche Zielrichtung die Anklagebehörde verfolgt.
Deswegen erhält ein Beschuldigter niemals volle
Akteneinsicht,sondern nur ein Rechtsanwalt, da dieser als Organ der Rechtspflege
der Wahrheitsfindung verpflichtet ist.
Und ganz praktisch gesehen hat auch nur derjenige eine
Chance,solche Akten zu verstehen,er eine entsprechende
juristische Ausbildung hat.
Der Grundgedanke dieser Vorschrift ist es,zu verhindern,das
ein Beschuldigter anhand der Ermittlungsakten sieht,wer ihn
belastet und so für Abhilfe schaffen könnte…
Das kann natürlich nicht stimmen, weil, wie der Fragesteller ja auch zu Recht anmerkt, der Anwalt seinen Mandanten ebenfalls über den Akteninhalt in Kenntnis setzen kann.
Außerdem würden ihm die Ermittlungsakten ja auch
„offenbaren“,welche Zielrichtung die Anklagebehörde verfolgt.
Siehe oben.
Deswegen erhält ein Beschuldigter niemals volle
Akteneinsicht,sondern nur ein Rechtsanwalt, da dieser als Organ der Rechtspflege
der Wahrheitsfindung verpflichtet ist.
Nein, ist er nicht. Seine Aufgabe ist es gerade nicht, die Wahrheit aufzuklären, sondern die Interessen seines Mandanten zu vertreten. Die staatlichen Behörden müssen nach der Wahrheit forschen.
Und ganz praktisch gesehen hat auch nur derjenige eine
Chance,solche Akten zu verstehen,er eine entsprechende
juristische Ausbildung hat.
Nein, auch das stimmt nicht. Polizeiliche Akten sind voll von Tatsachenschilderungen, rechtliche Fragen spielen meistens eine nur geringe Rolle.
Für Otto Normalverbraucher ist das Juristendeutsch nämlich
ungefähr genauso verständlich wie Mandarin-Chinesisch…
Polizisten sind aber keine Juristen. Insofern ist das mit dem Juristendeutsch auch nicht ganz richtig.
Ich verstehe es auch nicht. Soweit in Strafsachen keine Anwaltspflicht besteht muss meiner Meinung nach der unverteidigte Angeklagte selbst das volle Akteneinsichtsrecht haben.
Beschäftigt habe ich mich mit dem Problem noch nicht, weil es bei uns in Österreich sowieso so ist, dass eine unvertretene Partei selbst die Akteneinsicht vornehmen kann, egal ob bei Gericht oder Behörde.
Seh ich genauso, Anwälten ist ja schliesslich laut StPO §4711 gesetzlich verboten mit ihren Mandanten zu reden, und Höchststrafe gibt es wenn auch noch über die Anklage diskutiert wird.
was in der Akte steht, erfährt der Beschuldigte so oder so. Ich denke, dass der Gesetzgeber davon ausging, dass ein Anwalt eher eine Person des Vertrauens ist, als jeder x-beliebige Straftäter, der bei einer unbeschränkten Akteneinsicht sicher (fast folgenlos) Teile oder gleich die gesamte Akte verschwinden lassen könnte. Bei einem Anwalt ist die Gefahr eher gering, denn er riskiert wesentlich mehr als der Beschuldigte, wenn die Akte weg ist.
Zudem erlaubt die StPO auch dem Beschuldigten, Auszüge oder Abschriften der Akte zu bekommen (aber nicht die gesamte Akte).
Das ist aber nur meine Vermutung, verifizieren kann ich es derzeit nicht.
Vielleicht fängst Du doch mal irgendwann an, zwischen einem Zitat und eigenem Text zu unterscheiden? Und die Postings komplett zu lesen, auf die Du antworten willst?
Vielleicht fängst Du doch mal irgendwann an, zwischen einem
Zitat und eigenem Text zu unterscheiden? Und die Postings
komplett zu lesen, auf die Du antworten willst?
Vllt. hörst du auf, dich in dinge einzumischen, ohne gefragt zu sein ?
Was ein öffentliches Forum ist, solltest Du dringend mal nachlesen. Besser früher als später. Und lass es Dir erklären, wenn Du dabei auch Probleme mit dem Leseverständnis hast.