Akteneinsicht per Gerichtsbeschluss ohne Anwalt

Liebe/-r Experte/-in,

seit Jahren versuche ich Akteneinsicht bei einer Therapeutin zu bekommen, die sie immer wieder ablehnt. Daraufhin habe ich mir einen Fachanwalt genommen der mir versprach dies vor Gericht, was auch meine Absicht war, durch zusetzen. Danach hat sich dieser Anwalt nicht mehr gemeldet. Anfangs habe ich noch 2-3 Termine bei ihm gemacht weil sich nichts tat. Er schob immer seine viele Arbeit als Ausrede vor und versprach immer wieder, dass er sich zeitnah darum kümmert. Das ist jetzt 1,5 Jahre her. Wie gesagt, der Anwalt hatte sich nie bei mir gemeldet und bei Gericht wohl auch nicht, vermute ich mal. Da dies aber der einzige Fachanwalt in meiner Nähe ist wollte ich jetzt selbst einen Brief bzw. Antrag an das Gericht schreiben. Kann ich so eine Sache vor Gericht auch ohne Anwalt durchziehen?

GLG und vielen Dank schon mal.

Lydia

Akteneinsicht bei einer Therapeutin

zu bekommen, die sie immer wieder ablehnt. wollte
ich jetzt selbst einen Brief bzw. Antrag an das Gericht :schreiben. Kann ich so eine Sache vor Gericht auch ohne Anwalt :durchziehen?

GLG und vielen Dank schon mal.

Lydia

Es gibt u.U. einen allgemeinen Auskunftsanspruch,der kann vor dem Zivilgericht eingeklagt werden. Würde aber dringen einen Anwalt (kein Fachanwalt nötig) empfehlen.
Der Anspruch ist nicht zwingend mit Akteneinsicht verbunden. Es kommt darauf an, warum bestimmte Informationen verlangt werden.
Viel Erfolg.

Hallo Lydia,
ich verstehe den Umstand in dieser Sache nicht.
Bei durch die Therapeutin abgelehnter Patientenakteneinsicht wäre eine umgehende Beschwerde beim zuständigen Fachverband angebracht gewesen.
Nun scheint der „Karren“ so verfahren zu sein, dass ich eine einstweilige Verfügung auf Akteneinsicht durch das örtlich zuständige Amtsgericht für erforderlich halte. Diese kann ohne Anwalt dort beantragt werden.
Grüße - Ernst

Hallo Lydia,
um Akteneinsicht bekommen zu können musst du deiner Therapeutin eine Schweigenpflichtendbindung
vorlegen und sie muss es unterschrieben.
Dann suchst du dir einen anderen Anwalt und legst ihm diese unterschrieben vor, dann wird er alles weitere
in die Wege leiten.
Viel Erfolg wünsch ich dir dabei.

Patient:
_______________________________
_______________________________
_______________________________
Behandelnder Arzt:
Name:_______________________________________________________
Straße:______________________________________________________
Ort:_________________________________________________________
Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Hiermit entbinde ich den vorbezeichneten Arzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht
gegenüber den vorbezeichneten Bevollmächtigten. Diese werden
zugleich von ihrer anwaltlichen Schweigepflicht entbunden, soweit dies für
die Wahrnehmung des Mandates erforderlich ist. Ich behalte mir den jederzeitigen
Widerruf dieser Entbindungserklärung ausdrücklich vor.
Rheine, den ______________
_________________________________

Hallo Nonne213,

ganz lieben Dank für die Antwort. Diese Therapeutin ist von ihrer Schweigepflicht entbunden, dies tat sie schon, bevor ich überhaupt meine Erlaubnis gab, Tatsache. Jedenfalls , so vermute ich mal, befürchtet sie zivilrechtliche Konsequenzen weil sie gravierende Fehler gemacht hat worauf sie auch von der Therapeutenkammer (nach meiner Anzeige) abgemahnt wurde. Nur ziehe ich eine Zivilklage noch nicht in Betracht. Ich möchte nur Akteneinsicht um für mich allein einen Schlussstrich ziehen zu können und das kann ich nur, wenn ich alle Fakten kenne.
Ich habe jetzt durch Zufall im Internet einen Anwalt in meiner Nähe gefunden der als Unterfach Medizinrecht hat, ich werde ihn mal kontaktieren. Denn je länger ich darüber nachdenke desto mehr befürchte ich, dass ich mit der Sache ohne Anwalt baden gehe oder?

GLG und vielen Dank noch mal Lydia

Hallo Ernst,

ich habe zig Briefe an die Therapeutenkammer geschrieben und um Unterstützung gebeten. Sie wurde auch von der Kammer aufgefordert mir Akteneinsicht zu gewähren. Aber die Kammer sagt, man könne die Therapeutin nur per Gerichtsbeschluss zwingen und das liegt wiederum in meinen Händen. Dazu wären sie nicht befugt. Ich wandte mich sogar an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung und die verwiesen mich an die Therapeutenkammer. Jedenfalls , so vermute ich mal, befürchtet die Therapeutin zivilrechtliche Konsequenzen weil sie gravierende Fehler gemacht hat worauf sie auch von der Therapeutenkammer (nach meiner Anzeige) abgemahnt wurde. Einen anderen Grund für ihre Weigerung kann ich mir nicht vorstellen. Nur ziehe ich eine Zivilklage noch nicht in Betracht. Ich möchte nur Akteneinsicht um für mich allein einen Schlussstrich ziehen zu können und das kann ich nur, wenn ich alle Fakten kenne. Eine einstweilige Verfügung zu beantragen ist eine super Idee und sollte dies immer noch nichts bewirken kann ich mir ja immer noch einen Anwalt nehmen.

GLG und 1000 Dank nochmal Sie haben wir wirklich geholfen.

Lydia

Antwort.

Hallo Waldmann,

ganz lieben Dank für die schnelle Antwort.

Ich werde Ihren Rat befolgen und mal einen anderen Anwalt kontaktieren. Ich dachte immer mit Anwälten ist es wie mit Ärzten. Wenn ich Bauchweh habe gehe ich nicht zum Zahnarzt. Aber Sie haben recht, erst fragen und dann urteilen.

Ganz lieben Dank nochmal und ein schönes We noch.

Hallo,
von der Schweigepflicht entbinden kann nur der Patient
und nie der therapeutische Arzt.
Ich würde mich an die Ärztkrankenkasse oder Ärztekammer wenden.
Die überprüfen Sie dann und gehen deinem geschilderten Sachverhalt nach.
Liebe Grüßee von Andrea

Lieb Lydia,

da ist was faul !!! Wenn jemand etwas nicht offenlegt, dann will er was vertuschen, denke ich !!!

BLEIB AN DER SACHE DRAN !!!

Die Therapeutin hat Mist gebaut und sie hat Angst vor einer zivilrechtlichen Schadensersatzklage.
Wende dich umgehend an die Ärztekammer für Therapeuten.

Viel Erfolg wünsch ich dir.
Gruß von Andrea

hallo Lydia,

lies bitte selbst:

NUR DIE PATIENTIN DARF DEN PRAKTIZIERENDEN ARZT / THERAPEUT VON DER SCHWEIGEPFLICHT ENTBINDEN !!!
Wann dürfen Auskünfte über Patienten weitergegeben werden?
Aber wie geht man richtig mit der Situation um? Die unkomplizierteste Lösung ist es, dem Patienten zusammen mit der Überweisung seine Befunde selbst mitzugeben. Damit erhält dieser die Hoheit über seine Daten. Für eine wasserdichte Regelung müssen fragliche Situationen aber im Rahmen des Qualitätsmanagements geregelt werden.

Denn ohne schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht dürfen keine Auskünfte weitergegeben werden. Dabei gelten für unterschiedliche Anfrager unterschiedliche Spielregeln:

•An mitbehandelnde Praxen und Therapeuten dürfen Befunde nur weitergegeben werden, wenn der Patient zuvor eine Entbindung von der Schweigepflicht unterschrieben hat – das gilt auch, wenn überwiesen wurde!

•Auch Krankenkassen oder Verrechnungsstellen dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Patienten keine Daten erhalten.

•Das Versorgungsamt, Privatversicherungen und der Arbeitgeber erhalten dann Informationen, wenn die Original-Unterschrift des Patienten unter dem entsprechenden Antrag (z.B. Antrag auf Einstufung der Erwerbsminderung) in die Arztpraxis gefaxt wird. Denn in der Regel enthalten solche Dokumente bereits einen Passus, über den der Patient die entsprechende Entbindung an den Arzt gibt – es ist also kein spezielles Formular mehr nötig.

•Selbst Angehörige, die sich zum Beispiel nach den Ergebnissen von Marcumar-Patienten erkundigen, dürfen grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Patienten informiert werden.

•Auch bei Anfragen wegen Todesursachen bei der Durchführung von Studien ist eine vorherige Einwilligungserklärung des Patienten nötig, da die Schweigepflicht grundsätzlich über den Tod hinausgeht.

•Noch nicht mal innerhalb der BAG dürfen Informationen ohne Patienteneinwilligung ausgetauscht werden – den Behandlungsvertrag hat der Patient schließlich nur mit seinem behandelnden Arzt geschlossen.

•Die MFA dagegen gilt als Erfüllungsgehilfin des Arztes. Voraussetzung für ihren Zugang zu Daten und Informationen ist allerdings ihre Unterschrift unter die Verschwiegenheitserklärung, die jedoch in der Regel bereits gemeinsam mit dem Arbeitsvertrag unterzeichnet wird. Noch besser wäre es jedoch, so Rauch-Windmüller, diese Unterschrift in regelmäßigen Abständen, z.B. jährlich, zu erneuern, um den Mitarbeitern immer mal wieder die Problematik ins Bewusstsein zu rufen.

Lieb Grüsse von Andrea

Hallo Andrea,
die Therapeutenkammer ist involviert und sie wurde auch von denen aufgefordert die Akten offen zulegen. Trotzdem verweigert sie es. Die Therapeutenkammer sagt, dass sie, die Kammer, die Therapeutin nicht zwingen kann. Das kann nur ein Gerichtsurteil. Ich verfasse jetzt eine einstweilige Verfügung hoffentlich klappts dann.Ich bleib
e auf jeden Fall dran, das bin ich schon 5 Jahre. Hab einiges erreicht aber auch Rückschläge erfahren. Aber ich stehe immer wieder auf und mache weiter bis ich die ganze Wahrheit kenne.
GLG Lydia

Hallo Lydia, SUPER !!!
Ich wünsch die und deiner Familie alles Gute und meld dich bitte nochmal, wie weit du gekommen bist.
Liebe Grüsse von Andrea

Lydia, scjau hier noch mal:
da findest du bestimmt auch antworten zum Thema.
Nicht freiwillige Herausgabe von Patientenakten.

https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/d…

Liebe Grüße von Andrea

Hallo Andrea,

die einstweilige Verfügung habe ich heute an das Amtsgericht Bielefeld geschickt. Ganze 4 Seiten sind zusammen gekommen. Hoffentlich hab ich jetzt Glück. Sofern ich mehr weiß melde ich mich nochmal.

Ganz lieben Dank nochmal.

Lydia

Hallo Lydia, SUPER !!!
Ich wünsch die und deiner Familie alles Gute und meld dich
bitte nochmal, wie weit du gekommen bist.
Liebe Grüsse von Andrea

Hallo Lydia,
ja!!! alles GUte wpnsch ich dir.

Und merk dir bitte eins:
Die deutschen Mühlen der Gerichte laufen zwar langsam, aber sie mahlen, da kannste dich drauf verlassen.

Liebe Grüße von Andrea