Hallo Ihr Wissenden,
stellt Euch mal folgende Situation vor:
A, vorbestraft wegen Körperverletzung und einem Eigentumsdelikt lässt B in der irrigen Annahme, sie hätte einen Führerschein, sein Auto fahren. B wird von der Polizei erwischt, Ermittlungsverfahren gegen A und B, gegen A wird eingestellt, gegen B ergeht ein Strafgefehl. Nun möchte B aber den Führerschein wiedererlangen und meldet sich zur MPU an. Dort möchte sie Akteneinsicht haben und erhält diese auch. In diesen Akten sind aber auch die Vorstrafen von A, die im übrigen schon längst im Führungszeugnis gelöscht sind, aufgeführt. Widerspricht das nicht dem Datenschutz und wie kann sich A zur Wehr setzen?
Vielen Dank und viele Grüße
Sahne