Hallo liebe Experten,
eine Akteneinsicht ist bei der Rentenversicherung beantragt worden. Die wird ihm auch gewährt, aber in dem Brief steht, dass die Akteneinsicht nur in den Diensträumen unter Aufsicht eines Beamten oder Angestellten der Dienstestelle einsehen zu lassen ist. Ist es richtig, wenn man seine eigene Akte, also die einen selber betrifft, nur unter Aufsicht sehen darf? Darf man Kopien von den Seiten der Akte machen, die abfotografieren oder etwas daraus abschreiben?
Vielen Dank für die Antworten
Heike
Hallo!
§ 25 SGB X dürfte hier einschlägig sein. Das ist eine Vorsichtsmaßnahme, die oftmals durchaus verständlich ist, wenn eine Akte unangenehme Dinge enthält.
Übrigens: Anwälte kriegen die Akten in der Regel zugesandt.
Vielen Dank.
Es geht um eine Privatperson, die eine Ablehnung auf Rentenzahlung bekommen hat, da der Arzt der Rentenversicherung denen mitgeteilt hat, dass derjenige arbeitsfähig sei und keine Rentenzahlung notwendig ist. Deshalb hat der Betroffene die Rentenversicherung um Akteneinsicht gebeten um auch zu sehen, was der Arzt im Gutachten geschrieben hat. Die Rentenversicherung ist einverstanden, aber die Akte kann nur unter Aufsicht eingesehen werden.
Liebe Grüße
Heike
Hallo das ist eine reine Vorsichtsmassnahme, da deine Akte ja noch nicht ausgebraucht/Ad acta gelegt ist.
Selbst wenn du es nicht vorhast, aber denk mal daran was es noch so für MEnschen gibt: wenn keiner zuguckt, könnte es doch sein, dass der Einsicht nehmende aus der Akte Unterlagen verschwinden lässt oder (womöglich selbst gebastelte/gefälschte) hineinmogelt.
Deshalb wird sich in dem Zimmer jemand befinden und schauen, was du da machst. Aber da es deine Daten sind, wird dich vermutlich niemand am Abschreiben oder fotographieren hindern.
Gruß Susanne