Hallo Birgit
Wie lange
kann es dauern, bis der Anwalt die Akteneinsicht bekommt ?
Das kommt drauf an, wo die Akte gerade ist und wieviel Arbeit der Staatsanwalt hat. Könnte ja sein, dass die Akte z. B. bei einem anderen Anwalt zur Akteneinsicht liegt. Der muss sie aber in der Regel binnen drei Tagen zurücksenden. Es kann alo schon mal 2 - 3 Wochen dauern, eventuell auch länger, wenn der Fall z. B. noch bei der Polizei in Bearbeitung ist.
Angenommen jemand bekommt eine Vorladung von der Polizei, ohne
das auf dieser Vorladung der Grund steht.
§ 133 StPO (Strafprozessordnung)
(1) Der Beschuldigte ist zur Vernehmung schriftlich zu laden.
–Keine Rede von Angabe des Vorladungsgrundes –
–Es betrifft die richterliche Vorladung –
Aber:
Die Polizeien der Länder haben in ihren Polizeigesetzen ähnliche Vorschriften und hier heißt es meist:
…unter Angabe des Grundes …
…der Grund der Vorladung soll angegeben werden…
Es sind jedoch keine „Muss“-Vorschriften, sondern „Kann“-Bestimmungen.
Auch per Anruf bei
der Polizei erfährt er nicht den Grund der Vorladung.
Telefonisch sollte die Polizei auch keine Auskunft geben. Wer weiß, wer da wirklich anruft?
Da er
den Grund nicht erfährt, geht er einfach nicht hin.
Als Beschuldigter ok, als Zeuge wäre ich da vorsichtig. Das kann Folgen haben, z. B. eine Vorladung vor die Staatsanwaltschaft.
Hat er
nicht ein Recht auf vorherige Mitteilung über den
Vorladungsgrund.
Eigentlich nicht.
? Wennn ja, welcher Paragraph ?
Siehe oben.
Was kann
passieren, wenn er nach einer evtl. weiteren Vorladung immer
noch nicht erscheint. ?
Guck noch mal ein paar Zeilen höher.
Vielen lieben Dank im voraus.
Birgit
Gruß Norbert