Akteneinsicht...?

Hallo!

Gibts es eine Möglichkeit, dass ich in die Akten Einsicht erhalten kann, die bei den mit meinem Reha-Verfahren beschäftigten Ämtern/Abteillungen über mich existieren?

Ich habe kürzlich einen kurzen Ausschnitt daraus gesehn, und fand, dass das, was dort niedergeschrieben war, völlig an der Realität vorbei ging.
Im übertragenen Sinne stand dort, dass eine Reha auf Grund meines derzeitigen Gesundheitszustandes nicht sinnvoll wäre.
Ich weis nicht wer zu diesem Eindruck gekommen ist, nach den Aussagen meiner behandelnden Ärzte wäre ich zur Reha in der Lage und mit dem Ärztlichen Dienst der Agentur habe ich zu letzt vor 3 Jahren geredet.

Wenn die Leute da auf ein „Ich würd mir das gern mal ansehen“ reagieren, gut, aber wenn nicht, was kann ich dann machen…?

Hi,

mir fällt dazu spontan das Informationsfreiheitsgesetz ein, weiß aber nicht, ob das hier greift. Google doch mal danach.

Gruß
Nelly

Hallo,

wer hat denn die Reha wo beantragt? Meine Reha wurde von meiner Aerztin bei der BfA Berlin beantragt und stattgegeben. Wenn dem nicht so gewesen waere, haetten meine Aerztin oder ich sicherlich dort nachgefragt.
Du sagst, Du haettest einen kurzen Ausschnitt vom Bescheid gesehen. Wo war das denn? Haettest Du dort nicht Einblick in die vollstaendigen Unterlagen bekommen? Beauftrage Deinen Arzt/Aerztin die Unterlagen anzufordern.

Viel Glueck
Sibylle

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Akteneinsicht wird hier geregelt: http://www.lumrix.de/gesetze/sgb10/25.php

Ich weis nicht wer zu diesem Eindruck gekommen ist,

die Entscheidung trifft der Sachbearbeiter anhand der ärztlichen Gutachten

nach den

Aussagen meiner behandelnden Ärzte wäre ich zur Reha in der
Lage und mit dem Ärztlichen Dienst der Agentur habe ich zu
letzt vor 3 Jahren geredet.

Wenn die Leute da auf ein „Ich würd mir das gern mal ansehen“
reagieren, gut, aber wenn nicht, was kann ich dann machen…?

Ich gehe davon aus, dass die abschlägige Entscheidung in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt wurde. dort steht dann drin, dass gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt werden kann (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Gegen einen abschlägigen Widerspruchsbescheid kann dann beim Sozialgericht Klage erhoben werden (steht auch in diesem drin). Kostet alles nichts und geht ohne Rechtsanwalt)

Gruß
Otto