hat man als Privatperson (z. B. als Antragssteller auf ein Umgangsverfahren) Recht auf Einsicht in die entsprechende Akte oder zumindest in die Schreiben, die von der Privatperson versandt wurden oder welche an die Privatperson geschickt wurden?
Was kostet das Anfertigung von Kopien dieser Schreiben, auf welche die Privatperson Einsichtsrecht hat?
hat man als Privatperson (z. B. als Antragssteller auf ein
Umgangsverfahren) Recht auf Einsicht in die entsprechende Akte
oder zumindest in die Schreiben, die von der Privatperson
versandt wurden oder welche an die Privatperson geschickt
wurden?
Was kostet das Anfertigung von Kopien dieser Schreiben, auf
welche die Privatperson Einsichtsrecht hat?
Die Kosten werden von der jeweilige Behörde festgelegt…
…ich habe zum Beispiel neulich auf meinem zuständigen Versorgungsamt für die ersten 10 Kopien nichts zahlen müssen und für weitere 10ct/Kopie… bei meinem Finanzamt sofort 10ct/Kopie