Akteneinsichtsrecht beim Sozialamt

Hallo,

hat ein (ehemalilger) Sozialhilfeempfänger das Recht, seine Akte
(eingeschränkt) beim Sozialamt einzusehen?

Wenn ja, gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?

Wenn nein, wieso nicht?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Marcel

Hallo,

guck http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz…
§ 25 Abs. 1 Satz 1

Gruß
Otto

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nachsatz
im Interesse derer, die sich hier die Mühe machen, dir Hilfe zu geben, wäre es es angebracht, ein Problem nicht auf zwei Postings zu verteilen und das innerhalb einer Minute.
Otto

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]