außer in Strafverfahren hat der normale Bürger kein Recht auf Einsicht von bei der Polizei geführten Akten.
Und selbst in Strafverfahren bekommt der Bürger nur sehr eingeschränkte Einsicht…
Lediglich Rechtsanwälte bekommen in Straf-und Bußgeldsachen Einsicht in die vollständige Akte.
In allen anderen Arten von Akten bekommen auch RA keine Einsicht.
nun „Kundenlisten“ wie beim Versandhandel zum B…wobei es in der Polizeiarbeit dabei aber mehr um die Tätigkeitsfelder der Kunden geht…
Gerade in der heutigen Zeit,wo die Gauner International sind und ihre Technische Ausstattung weitaus besser als die der meisten deutschen Polizeibehörden ist,kommt man um das Sammeln von Informationen nicht herum und zwar ohne das die bösen Buben
wissen,was da so alles gesammelt wird…