Hi,
wie ist das mit dem Recht auf Einsicht in die Akten von Bürgern bei Ämtern z.B. zur Abwehr und Richtigstellung von falschen Angaben oder gar unwahren Anschuldigungen?
liebe Grüße
Chris
Hallo,
das kommt auf das Verfahren bzw. das tangierte Recht an. Z.B. im Verwaltungsverfahren könnte man sich auf § 29 VwVfG berufen, der Verteidiger im Strafverfahren auf § 147 StPO. Es gäbe noch mehr Beispiele, um deine Frage aber konkret zu beantworten, sollte der Sachverhalt etwas näher erläutert werden.
Gruss
Iru