Annahme:
Patient Herr X war im Jahr 2007 einmalig bei der Neurologin Frau Dr. A.
Jahre später (4/2011) sucht der Patient einen Psychiater Dr. G. auf, der in einer Gemeinschaftspraxis tätig ist. Kurz darauf erklärt der Arzt, dass er diese Praxis verlässt und nur ein paar Patienten „mitnimmt“. Dazu gehörte Herr x. nicht.
2013 muss der Patient erneut einen Neurologen/Psychiater aufsuchen. Dem Patienten ist zwischenzeitlich zu Ohren gekommen, dass Dr. G. sich mit einem Arzt Dr. B. im Sommer 2011 zusammengeschlossen hatte.
Diese Gemeinschaftspraxis wurde dem Patienten aber mehrfach von Bekannten und Hausarzt empfohlen. Zu Dr. G. wollte er nun nicht mehr. Nach Überlegung entschloss er sich dann für Dr. B, den er 2013 zum ersten Mal aufsuchte.
Hier wiederfährt dem Patienten Herrn X folgendes:
Der Dr. B unterstellt dem Patienten, dass er wohl häufig den Arzt wechseln würde. Warum er nicht zu Dr. G geht. Kommentiert aus alten Akten und beurteilt demnach innerhalb 10 Minuten das Verhalten des Patienten. Außerdem kündigte der Dr. B an, dem Psyhotherapeuten, bei dem Herrn X in Therapie ist, darüber zu informieren.
Auf Anfrage des Pat., wie er zu den Unterlagen kommt, hört er:
Die erste Neurologin aus dem Jahr 2007 übergab 2008 ihre Praxis an den Psychiater Dr. B. (Das war dem Pat. bis dahin unbekannt)
Der Dr. G übernahm alle Unterlagen des Pat. aus der damaligen Gemeinschaftspraxis, obwohl keine Weiterbehandlung mehr geplant war. Diese Unterlagen sind aber nicht nur in der neuen Praxis gespeichert, sondern auch noch in der alten Gemeinschaftspraxis. Somit liegen die Akten auch bei einem Arzt, den der Patient nie gesprochen hatte.
Nun fragt sich Patient X, ob das alles bezüglich Datenschuzt in Ordnung ist.
Wie weit dürfen die Akten weitergereicht werden? Was ist, wenn die beiden Ärzten sich auch wieder trennen o.ä. Besonders psychiatrische Daten sind empfindliche Dokumente.
Danke für Antworten und schöne Feiertrage!